Bei Zollkontrollen wurden zwei Verstöße gegen die Vorschriften zur Anmeldung von Barmitteln aufgedeckt. Ein rumänischer Fahrer und ein türkischer Staatsangehöriger hatten insgesamt 47.000 Schweizer Franken und 24.700 Euro nicht ordnungsgemäß deklariert.
München: Zoll verhindert zweifachen Bargeldschmuggel

Lindau / Friedrichshafen (ost)
Während der Zollkontrollen auf der Autobahn und am Flughafen wurden am vergangenen Samstag zwei Verstöße gegen die Vorschriften zur Anmeldung von Barmitteln festgestellt.
Auf der BAB 96 bei Sigmarszell überprüften Beamte am Samstagabend einen Miettransporter aus der Schweiz mit Schweizer Kennzeichen. Der 36-jährige rumänische Fahrer gab an, dass er nach München umziehen wollte. Bei der Kontrolle der Ladung stellten die Beamten fest, dass ein MacBook und ein LED-Fernseher im Gesamtwert von über 1500 Euro nicht ordnungsgemäß bei der Einreise in die Europäische Union angemeldet und verzollt worden waren. Zunächst behauptete der Mann, er habe nur 6.000 Schweizer Franken Bargeld dabei. Bei der Durchsuchung des Fahrzeugs und des Gepäcks wurden jedoch insgesamt 27.000 Schweizer Franken und 24.700 Euro gefunden. Aufgrund der falschen Angaben zu den Barmitteln wurde gegen ihn ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Außerdem muss er sich wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit den nicht angemeldeten Waren verantworten. Die fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von etwa 350 Euro musste er vor Ort bezahlen.
Am gleichen Tag überprüften Beamte am Flughafen Friedrichshafen einen 70-jährigen türkischen Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland, der mit einem Flug aus Antalya ankam. Die Beamten stellten 20.000 Euro Bargeld sicher und leiteten ein Clearingverfahren ein, um die Herkunft und den Verwendungszweck des Geldes zu überprüfen. Da der Reisende das mitgeführte Bargeld nicht angemeldet hatte, wurde zusätzlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstoßes gegen die geltenden Meldepflichten eingeleitet.
Zusätzliche Information: Reisende, die mit Barmitteln im Wert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland einreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden.
Quelle: Presseportal








