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Neuenburg am Rhein: Gesuchter an Grenzübergang festgestellt

Ein 44-jähriger Mann, verurteilt wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, wurde von der Bundespolizei entdeckt. Die Haftstrafe konnte abgewendet werden.

Foto: Depositphotos

Neuenburg am Rhein (ost)

Die Bundespolizei entdeckte einen 44-jährigen Mann, der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt wurde. Es war möglich, die Haftstrafe zu vermeiden.

Früh am Freitagmorgen (27.02.2026) betrat der französische Staatsbürger Deutschland über den Grenzübergang Neuenburg – Autobahn. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass ein Haftbefehl gegen ihn vorlag. Im Jahr 2024 wurde er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 2100 Euro verurteilt. Der Mann zahlte weder die Strafe noch trat er die Ersatzfreiheitsstrafe an, weshalb die Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl erließ. Er konnte die ausstehende Geldstrafe vor Ort bezahlen und entging somit der Inhaftierung in einer Justizvollzugsanstalt.

Quelle: Presseportal

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