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Neuenburg am Rhein: Illegaler Besitz von Pfefferspray

Bei einer Grenzkontrolle wurde ein nicht zugelassenes Pfefferspray sichergestellt. Der Mann führte es zur Selbstverteidigung mit, muss jedoch wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

Foto: Depositphotos

Neuenburg am Rhein (ost)

Während einer Grenzkontrolle an der französischen Grenze wurde von den Einsatzkräften ein nicht genehmigtes Pfefferspray aus Deutschland beschlagnahmt. Der Mann erklärte, dass er das Spray aus Selbstverteidigungsgründen bei sich trug.

Am Samstagabend (04.07.2026) fuhr ein französischer Staatsbürger mit seinem Auto über den Grenzübergang Neuenburg am Rhein – Autobahn nach Deutschland. Bei einer Kontrolle durch die Bundespolizei stellte sich heraus, dass der 26-jährige Mann ein Pfefferspray ohne erforderliches Prüfzeichen in seiner Bauchtasche hatte. Da dies in Deutschland nicht erlaubt ist, wurde es beschlagnahmt. Darüber hinaus muss sich der Mann wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

Quelle: Presseportal

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