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Öhningen: Betrug durch Rohrreinigerfirma

Eine falsche Rohrreinigerfirma hat einen Mann um knapp zweitausend Euro betrogen. Die Polizei rät zur Vorsicht bei der Suche im Internet und empfiehlt verbindliche Komplettpreise zu vereinbaren.

Foto: unsplash

Öhningen (ost)

Ein älterer Mann wurde von einer betrügerischen Rohrreinigungsfirma um fast zweitausend Euro betrogen, nachdem unsachgemäße Arbeiten durchgeführt wurden. Aufgrund einer Toilettenverstopfung benötigte der Senior einen Handwerker, um das Problem zu beheben. Der Sohn des Mannes fand bei seiner Internetrecherche nach einer passenden Firma ein Rohrreinigungsunternehmen, das ihn dann an einen anderen Dienstleister verwies. Nach einer ersten Kontaktaufnahme wurde ein Preis von 750 Euro für die anstehende Arbeit vereinbart.

Daraufhin erschienen zwei Männer beim Senior, führten verschiedene “Arbeiten” durch und verlangten anschließend fast 2.000 Euro dafür. Die Bezahlung wurde sofort per EC-Karte an einem mobilen Gerät gefordert.

Nachdem der Senior mit der Durchführung der Arbeiten nicht zufrieden war, beauftragte er eine andere Firma mit der Überprüfung. Dabei stellte sich heraus, dass die auf der Rechnung aufgeführten Arbeiten entweder gar nicht oder nur teilweise durchgeführt wurden.

Alle Versuche, den ausführenden Dienstleister erneut zu kontaktieren, waren bisher erfolglos.

In diesem Zusammenhang gibt die Polizei folgenden Rat:

Seien Sie bei der Internetrecherche kritisch. Viele unseriöse Anbieter erscheinen durch gekaufte Anzeigen ganz oben in den Suchergebnissen. Fragen Sie vor der Beauftragung nach einem verbindlichen Gesamtpreis für z.B. die Türöffnung oder Rohrreinigung einschließlich Anfahrtskosten und eventuellen Zuschlägen. Bezahlen Sie nur den vereinbarten Betrag. Bestehen Sie auf eine Zahlung per Rechnung.

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – wenn der gerufene Handwerker Sie bedrängt oder überhöhte Rechnungen stellt, zögern Sie nicht, die Polizei zu rufen.

Merken Sie sich den Namen des Monteurs, der Firma und das Kennzeichen des Fahrzeugs.

Auf der Website der Verbraucherzentrale (www.verbraucherzentrale.de) finden Sie weitere Informationen, einschließlich Richtlinien, wie hoch die Kosten für die erbrachte Leistung sein dürfen.

Quelle: Presseportal

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