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Offenburg/Kehl: Schnelle Verurteilung nach Einreise mit gefälschtem Dokument

Ein aserbaidschanischer Staatsangehöriger wurde mit gefälschtem dänischen Reisepass und Identitätskarte kontrolliert. Nach beschleunigtem Verfahren zu 500 Euro Geldstrafe verurteilt und nach Frankreich abgeschoben.

Foto: unsplash

Offenburg/Kehl (ost)

Am 30. Juli wurde ein Staatsangehöriger aus Aserbaidschan von der Bundespolizei am Grenzübergang Kehl-Europabrücke kontrolliert. Der 40-jährige Mann war mit einem Fernbus von Frankreich nach Deutschland gereist. Er identifizierte sich gegenüber den Beamten mit einem dänischen Reisepass und einer dänischen Identitätskarte.

Bei der Prüfung der Unterlagen stellte sich heraus, dass es sich um Totalfälschungen handelte. Es konnten keine weiteren Dokumente vorgelegt werden, die dem 40-Jährigen die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland erlaubten.

Da es sich um einen einfachen Fall handelte und der Beschuldigte keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.

Der Angeklagte wurde daraufhin am Donnerstag (31.07.) vor dem Amtsgericht Offenburg im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt.

Am selben Tag wurde der 40-Jährige nach Frankreich abgeschoben.

Details zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in §§ 417 ff. StPO festgelegt. Es findet nur vor dem Amtsrichter und dem Schöffengericht statt und wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Fällen und klarer Beweislage durchgeführt. Es wird vorrangig gegen Beschuldigte ohne festen Wohnsitz in Deutschland angewendet. Das beschleunigte Verfahren ermöglicht eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen, in denen keine ladungsfähige Adresse vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bisher aufwendig über Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

Quelle: Presseportal

nf24