Ein 51-jähriger Mann stand zweimal vor dem Amtsgericht in Offenburg, einmal wegen Diebstahls und einmal wegen Beleidigung.
Offenburg: Mann in beschleunigtem Verfahren vor Gericht

Offenburg (ost)
Ein 51-jähriger Mann, der der Polizei bekannt war, stahl am Mittwoch in der Parfümabteilung eines Drogeriemarktes in der Hauptstraße mehrere hochwertige Parfüms, die er in eine mitgeführte Tasche steckte. Als er den Laden verließ, wurde er von einer Angestellten angesprochen. Ein 23-jähriger Zeuge der Mitarbeiterin kam dem Mann zur Hilfe, als dieser laut und aggressiv reagierte, um ihn zur Herausgabe der gestohlenen Waren zu bewegen. Der Zeuge folgte dem mutmaßlichen Ladendieb, als dieser den Markt kurz darauf fluchtartig verließ, bis zu einem nahegelegenen Park, wo die Polizei den Mann vorläufig festnahm.
Da der rumänische Staatsbürger keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, beantragte die Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht Offenburg am Donnerstag ein beschleunigtes Verfahren. Der Mann wurde wegen des besonders schweren Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt, die auf eine Bewährungszeit von zwei Jahren ausgesetzt wurde.
Anfang Juli stand derselbe Mann bereits wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht Offenburg und wurde in einem beschleunigten Verfahren zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt.
Bezugsmeldung vom 02.07.2026
POL-OG: Offenburg – Beschleunigtes Verfahren: Hohe Geldstrafe nach Beleidigung
Offenburg Am Dienstagvormittag mussten Beamte des Polizeireviers Offenburg im Franz-Volk-Park einschreiten, nachdem ein 51-jähriger Mann die geltenden Regeln missachtete und beleidigende Gesten gegenüber den einschreitenden Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes zeigte und in ihre Richtung spuckte. Der Mann rauchte um 11:20 Uhr in der Parkanlage, obwohl das Rauchen dort verboten ist und der Park ausschließlich Kindern bis 14 Jahren vorbehalten ist.
Trotz mehrfacher Aufforderungen der Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes, das Rauchen zu unterlassen und den Park zu verlassen, ignorierte der 51-Jährige sie. Da er auch die Angabe seiner Personalien verweigerte, wurden Beamte des Polizeireviers Offenburg hinzugezogen, um seine Identität festzustellen.
Währenddessen zeigte der Mann den beiden Mitarbeiterinnen des Kommunalen Ordnungsdienstes den ausgestreckten Mittelfinger und spuckte mehrmals in ihre Richtung. Da er keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg am Dienstag beim Amtsgericht Offenburg ein beschleunigtes Verfahren. Der Mann wurde wegen Beleidigung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe von 4.200 EUR verurteilt.
Quelle: Presseportal








