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Offenburg: Schnelle Verurteilung bei unerlaubter Einreise

Ein algerischer Staatsangehöriger wurde nach Einreise trotz Verbot und Beleidigung zu Freiheitsstrafe verurteilt. Das beschleunigte Verfahren ermöglicht effektive Strafverfolgung ohne festen Wohnsitz.

Foto: unsplash

Kehl (ost)

Am 1. Februar 2026 wurde ein algerischer Bürger von Bundespolizeibeamten überprüft. Der junge Mann, 22 Jahre alt, wurde während der vorübergehend wieder eingeführten Binnengrenzkontrollen in einem internationalen Zug (von Straßburg nach Karlsruhe) am Bahnhof Kehl kontrolliert. Er konnte den Beamten nur ein Foto seines algerischen Reisepasses vorzeigen. Eine Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem ergab, dass er trotz eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots ins Land eingereist war. Während der Kontrolle beleidigte er die Bundespolizeibeamten mehrmals.

Da es sich um einen einfachen Fall handelte und der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.

Am 2. Februar 2026 wurde der Mann dann von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise trotz Einreise- und Aufenthaltsverbots sowie Beleidigung zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig war, wurde der Mann anschließend nach Frankreich abgeschoben.

Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in den §§ 417 ff. der StPO festgelegt. Es kann nur vor einem Amtsrichter oder Schöffengericht durchgeführt werden und erfolgt auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Fällen und klarer Beweislage. Vor allem wird das Verfahren gegen Beschuldigte angewendet, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Das beschleunigte Verfahren ermöglicht eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen, in denen keine ladungsfähige Adresse vorhanden ist oder Ladungen und Strafbefehle bisher aufwendig über Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

Quelle: Presseportal

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