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Offenburg: Schnelle Verurteilung nach Einreise mit gefälschtem Dokument

Ein tunesischer Staatsangehöriger wurde nach unerlaubter Einreise und Urkundenfälschung verurteilt. Er erhielt eine Geldstrafe und ein Einreiseverbot.

Foto: unsplash

Kehl (ost)

Schon am 29. Dezember hat die Gemeinsame Deutsch-Französische Einheit einen tunesischen Staatsbürger in einem grenzüberschreitenden Fernverkehrszug aus Frankreich am Bahnhof Kehl kontrolliert. Der 27-Jährige identifizierte sich gegenüber den Beamten mit einem italienischen Ausweis. Bei der Überprüfung des Dokuments stellte sich heraus, dass es sich um eine Komplettfälschung handelte. Zusätzliche Unterlagen, die ihm die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland erlauben würden, konnte er nicht vorzeigen.

Aufgrund der Einfachheit des Falles und der Tatsache, dass der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg in diesem Fall die Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.

Der Mann aus Tunesien wurde daraufhin am Montag (30.12.) von der zuständigen Strafrichterin des Amtsgerichts Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise in Verbindung mit Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 55 Euro verurteilt.

Im Anschluss wurde der 27-Jährige nach Frankreich abgeschoben und erhielt ein Einreise- und Aufenthaltsverbot von 3 Jahren.

Details zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren wird in den §§ 417 ff. der StPO geregelt. Es findet nur vor der Amtsrichterin oder dem Amtsrichter und dem Schöffengericht statt und wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Fällen und klarer Beweislage durchgeführt. Vor allem wird das Verfahren bei Beschuldigten angewendet, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Auf diese Weise gewährleistet das beschleunigte Verfahren eine effiziente Strafverfolgung auch in Fällen, in denen keine ladungsfähige Adresse vorhanden ist oder Ladungen und Strafbefehle bisher mühsam über Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

Quelle: Presseportal

nf24