Ein tunesischer Staatsangehöriger wurde in Kehl mit gefälschtem belgischen Reisepass erwischt. Im beschleunigten Verfahren wurde er zu 60 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt.
Offenburg: Schnelle Verurteilung nach Einreise mit gefälschtem Dokument

Kehl (ost)
Am 28. April 2026 überprüften Beamte der Bundespolizei einen tunesischen Bürger an der Haltestelle Tram D in Kehl. Der 26-jährige Mann konnte sich nur mit einem gefälschten belgischen Reisepass gegenüber den Beamten ausweisen, er konnte keine weiteren Dokumente vorlegen, die seine Einreise berechtigen würden. In seinem Gepäck wurde auch ein gefälschter belgischer Führerschein gefunden und beschlagnahmt.
Aufgrund der Einfachheit des Falles und der Tatsache, dass der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Am 29. April wurde der Mann dann in einem beschleunigten Verfahren vom Amtsgericht Offenburg wegen versuchter unerlaubter Einreise, Urkundenfälschung und Beschaffung von amtlichen Ausweisen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in den §§ 417 ff. der StPO festgelegt. Es findet nur vor dem Amtsrichter oder Schöffengericht statt und wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Fällen und klarer Beweislage durchgeführt. Vorzugsweise wird das Verfahren gegen Beschuldigte angewendet, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Das beschleunigte Verfahren gewährleistet eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen, in denen keine ladungsfähige Adresse vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bisher aufwendig über Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
Quelle: Presseportal








