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Offenburg: Schnelle Verurteilung nach Urkundenfälschung in Kehl

Ein algerischer Mann wurde in Kehl mit gefälschter spanischer Identitätskarte erwischt. Schnelles Urteil im beschleunigten Verfahren: 50 Tagessätze Geldstrafe und Rückweisung nach Frankreich.

Foto: unsplash

Kehl (ost)

Am 02. August wurde ein Mann aus Algerien von Beamten der Bundespolizei an der Europabrücke in Kehl kontrolliert. Der 27-jährige Passagier eines Fernreisebusses zeigte den Beamten eine spanische Identitätskarte, bei der Zweifel an der Echtheit aufkamen. Die gefälschte spanische Identitätskarte wurde beschlagnahmt.

Da es sich um einen einfachen Fall handelte und der Verdächtige keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg ein beschleunigtes Verfahren beim Amtsgericht Offenburg.

Am 03. August wurde der Mann dann vom Amtsgericht Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen versuchter unerlaubter Einreise und Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt.

Daraufhin wurde er nach Frankreich abgeschoben.

Details zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in den §§ 417 ff. der StPO festgelegt. Es findet nur vor dem Amtsrichter und dem Schöffengericht statt und wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Fällen und klarer Beweislage durchgeführt. Es wird hauptsächlich bei Beschuldigten angewendet, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Das beschleunigte Verfahren ermöglicht eine effektive Strafverfolgung, auch wenn keine ladungsfähige Adresse vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bisher aufwendig über Rechtshilfe zugestellt werden mussten.

Quelle: Presseportal

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