Ein türkischer Staatsangehöriger in Kehl wurde wegen Urkundenfälschung verurteilt. Er erhielt eine Geldstrafe und wurde nach Frankreich zurückgewiesen.
Offenburg: Schnelle Verurteilung nach Urkundenfälschung

Kehl (ost)
Am 20. August haben Bundespolizeibeamte einen Mann türkischer Staatsangehörigkeit in einem grenzüberschreitenden Nahverkehrszug in Kehl kontrolliert. Er hat sich mit einer bulgarischen Identitätskarte ausgewiesen. Nach genauer Prüfung stellte sich heraus, dass es sich um eine Totalfälschung handelte. Bei der Durchsuchung seines Gepäcks wurde auch ein ebenfalls totalgefälschter bulgarischer Führerschein entdeckt. Zudem fanden die Beamten die türkische Identitätskarte und den türkischen Reisepass des Mannes. Dokumente, die ihm das Recht auf Einreise und Aufenthalt in Deutschland geben würden, konnte er nicht vorlegen.
Weil es sich um einen einfachen Fall handelte und der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg die Durchführung des beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Am 21. August wurde der Mann dann im beschleunigten Verfahren vom Amtsgericht Offenburg wegen versuchter unerlaubter Einreise in Verbindung mit Urkundenfälschung und dem Beschaffen von falschen amtlichen Ausweisen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt.
Danach wurde er nach Frankreich abgeschoben.
Informationen zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in den §§ 417 ff. der StPO geregelt. Es findet nur vor dem Amtsrichter und dem Schöffengericht statt und wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Sachverhalten und klarer Beweislage durchgeführt. Es wird vor allem gegen Beschuldigte angewendet, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Das beschleunigte Verfahren gewährleistet eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen, in denen keine ladungsfähige Adresse vorliegt oder Ladungen und Strafbefehle bisher aufwändig über Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
Quelle: Presseportal








