Bei bundesweiten Prüfungen wurden zahlreiche Verstöße aufgedeckt, darunter illegale Beschäftigung, fehlende Mindestlohnzahlungen und unerlaubter Aufenthalt von Arbeitnehmern.
Offenburg: Zoll deckt Missstände im Hotel und Gaststättengewerbe auf
Lörrach (ost)
Am 19.09.2025 wurden in den Bezirken aller 41 Hauptzollämter bundesweit Kontrollen in Hotels und Gaststätten von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durchgeführt. Im Verantwortungsbereich des Hauptzollamts Lörrach waren insgesamt 55 Beamte an den Überprüfungen beteiligt, die an den Standorten Offenburg, Freiburg und Lörrach stattfanden. Es wurden mehr als 107 Personen befragt. Es wurden mindestens 63 Fälle aufgedeckt, die weitere Untersuchungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach sich ziehen werden.
Am Standort Lörrach wurde ein Mitarbeiter angetroffen, der zur Festnahme ausgeschrieben war. Bei drei Mitarbeitern war die Arbeitsaufnahme in Deutschland nicht erlaubt. In vier Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Inhaber von Gastronomiebetrieben eingeleitet, da sie gegen die Meldepflicht für Arbeitnehmer verstoßen haben. In vier weiteren Fällen wurde die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeiten nicht eingehalten.
Im Verantwortungsbereich Freiburg müssen in acht Fällen die Mindestlohnzahlungen anhand von Geschäftsunterlagen überprüft werden. In 22 Fällen steht die intensive Prüfung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen an und in 12 Fällen sind Nachprüfungen bezüglich illegaler Ausländerbeschäftigung erforderlich. In einem Betrieb in Freiburg wurden über 26 Kilogramm Shishatabak sichergestellt und entsprechende Ermittlungsverfahren wurden vor Ort eingeleitet.
Auch am Standort Offenburg wurden in mehreren Gastronomiebetrieben, Bars und Imbissständen in Kehl und Lahr zahlreiche ausländische Arbeitnehmer angetroffen, die keinen gültigen Aufenthaltstitel besaßen und sich daher illegal im Bundesgebiet aufhielten. Ein irakischer Mitarbeiter war zur Festnahme ausgeschrieben, weil er bereits zum dritten Mal ohne Arbeitserlaubnis erwischt wurde. Ein türkischer Mitarbeiter war ebenfalls zur Festnahme ausgeschrieben. In einem Betrieb war sogar ein minderjähriger Arbeitnehmer beschäftigt, der sich ebenfalls illegal im Bundesgebiet aufhielt.
Die Arbeitgeber werden nun wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und zur illegalen Beschäftigung von Ausländern zur Verantwortung gezogen. Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung durch den Zoll trägt durch umfangreiche Kontroll- und Ermittlungsverfahren wesentlich zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Quelle: Presseportal