Beamte der FKS kontrollieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer in verschiedenen Branchen auf Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns. 19 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet, darunter illegale Ausländerbeschäftigung und fehlende Arbeitsgenehmigungen.
Offenburg: Zoll prüft Mindestlohn bundesweit
Lörrach.Freiburg.Offenburg (ost)
Am 17. Oktober haben Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls bundesweit gleichzeitig verdachtslose Prüfungen durchgeführt, um die Einhaltung des Mindestlohns zu überprüfen. Mehr als 80 Mitarbeiter der FKS-Standorte Offenburg, Freiburg und Lörrach haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer in verschiedenen Branchen im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Lörrach kontrolliert. Einige Feststellungen müssen genauer überprüft werden, da es neben möglichen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz auch Hinweise auf den ungerechtfertigten Bezug von Sozialleistungen, Scheinselbständigkeit und illegale Ausländerbeschäftigung gab. Insgesamt mussten jedoch sofort 19 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden, da eindeutige Verstöße gegen Aufzeichnungs- und Meldepflichten in bestimmten Branchen, fehlende Arbeitsgenehmigungen und illegale Ausländerbeschäftigung festgestellt wurden.
Zehn überprüfte Personen sehen sich nun mit einem Strafverfahren konfrontiert aufgrund unerlaubten Aufenthalts in der Europäischen Union, unerlaubter Arbeitsaufnahme und Urkundenfälschung. Die Aktion, die von der Europäischen Arbeitsbehörde, ELA, koordiniert wurde, wurde bei einigen Hauptzollämtern von Arbeitsmarktinspektoren aus 21 europäischen Mitgliedstaaten begleitet. Zusatzinformation: Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn auf Grundlage des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Der Mindestlohn lag ursprünglich bei 8,50 Euro brutto pro Stunde, als das MiLoG im Jahr 2015 in Kraft trat, und wurde über die Jahre sukzessive erhöht. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt er nun 12,41 Euro brutto pro Stunde.
Quelle: Presseportal