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Ortenau: 16 Betriebe vom Zoll überprüft

Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zöllner entdecken Unregelmäßigkeiten in der Gastronomiebranche.

Foto: unsplash

Offenburg (ost)

Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden gestartet

Anfang September überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach an drei aufeinanderfolgenden Tagen jeweils abends und nachts mehrere Unternehmen in der Ortenau, hauptsächlich aus der Gastronomiebranche. Dabei gab es einige Beanstandungen: In einem Eiscafé in Kehl und einem Gastronomiebetrieb in Achern trafen die Zöllner insgesamt vier ausländische Mitarbeiter an, die sich alle illegal in Deutschland aufhielten. Gegen sie wurde jeweils ein Strafverfahren eingeleitet. Die beiden Inhaber müssen sich nun wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt, illegaler Beschäftigung und Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen einem Ermittlungsverfahren stellen. Der Betreiber des Eiscafés hatte zudem zwei weitere Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung angemeldet, weder sofort noch verzögert. Auch für die Mitarbeiter, die in einem Imbiss in Offenburg und einer Gaststätte in Kehl angetroffen wurden, konnten keine Meldungen zur Sozialversicherung festgestellt werden. Auch in diesen Fällen wurden Verfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet. Darüber hinaus fanden die Zöllner in einer Shishabar in Kehl unversteuerten Wasserpfeifentabak, der beschlagnahmt werden musste. Gegen den Besitzer wurden mehrere Verfahren eingeleitet. Auch er hatte einen Mitarbeiter nicht bei der Sozialkasse gemeldet. In einem Tabakladen in der Ortenau wurden 360 unversteuerte elektronische Zigaretten, sogenannte Vapes, sowie 88 Packungen Snus oder Oraltabak, der in Deutschland nicht zugelassen ist, von den Zöllnern festgestellt. Gegen den Betreiber wurden Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Verstoßes gegen das Tabakerzeugnisgesetz eingeleitet. Schließlich entdeckten die Zollbeamten in einer Shishabar in Offenburg zwei nicht registrierte und nicht gekennzeichnete Glücksspielautomaten. Der Verantwortliche muss sich wegen des Verdachts illegalen Glücksspiels verantworten. Die Landespolizei stellte die Automaten sicher. In fünf weiteren Betrieben wurden ebenfalls einzelne Verstöße festgestellt, wie Verstöße gegen die Ausweispflicht oder die Meldepflicht bei den Sozialkassen. Die Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führen gezielte und verdachtsunabhängige Prüfungen in allen Branchen durch. Dafür sind die Zöllnerinnen und Zöllner berechtigt, während der Arbeits- oder Geschäftszeiten angekündigt oder unangekündigt die Geschäftsräume und Grundstücke von Unternehmen zu betreten, Informationen über Beschäftigungsverhältnisse und Tätigkeiten einzuholen, Unterlagen und Daten einzusehen und Personalien zu überprüfen.

Quelle: Presseportal

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