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Ortenaukreis: Sozialkassen um 48.000 Euro geschädigt

Ein Malerunternehmer aus der Ortenau wurde rechtskräftig verurteilt, weil er Beiträge in Höhe von rund 48.000 Euro vorenthalten hat.

Foto: unsplash

Offenburg (ost)

Nach einer Untersuchung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Hauptzollamt Lörrach in Offenburg wurde der 72-jährige Besitzer eines Malerbetriebs in der Ortenau vom Amtsgericht Lahr zu einer Gesamtgeldstrafe von 10.500 Euro verurteilt. Die Zollbeamten stellten fest, dass der Selbstständige von Oktober 2021 bis August 2023 insgesamt drei Arbeitnehmer nur als geringfügig Beschäftigte angemeldet hatte, obwohl sie tatsächlich deutlich mehr Stunden für den Betrieb arbeiteten. Die Löhne zahlte der Arbeitgeber bar aus – ein eindeutiger Fall von Schwarzarbeit und Beitragsbetrug. Durch sein Handeln hatte der Mann den Sozialkassen in 21 Fällen Beiträge in Höhe von rund 48.000 Euro vorenthalten. Zusätzlich zur Geldstrafe von 10.500 Euro muss der Unternehmer auch die Verfahrenskosten und Auslagen tragen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.

Quelle: Presseportal

nf24