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Ortenaukreis: Zoll entdeckt Verstöße in Ortenauer Gastronomiebetrieben

Das Hauptzollamt Lörrach fand Pflichtverstöße, unversteuerten Tabak und illegale Aufenthalte bei Kontrollen in Gaststätten und Shisha-Bars im Ortenaukreis.

Foto: unsplash

Lörrach (ost)

Mehrere Verstöße gegen die Sozialversicherungspflicht, zweieinhalb Kilogramm unversteuerter Tabak und zwei illegale Aufenthalte wurden bei mehreren verdachtsunabhängigen Prüfungen des Hauptzollamts Lörrach festgestellt.

Am Abend des 17. November führten Zöllner aus Offenburg Kontrollen in insgesamt acht Gaststätten und Shisha-Bars im Ortenaukreis durch. Dabei wurden verschiedene Verstöße festgestellt.

In einer Pizzeria in Ortenau wurde ein Mitarbeiter ohne Sofortmeldung oder Sozialversicherungsmeldung angetroffen. Sein Arbeitgeber wird nun wegen Verletzung der Sofortmeldepflicht mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren konfrontiert.

Ein Restaurantbesitzer in Lahr sieht sich ebenfalls mit einem Ordnungswidrigkeitenverfahren konfrontiert, da er keine Aufzeichnungen über die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter geführt hat. Er gestand diesen Verstoß den Zöllnern vor Ort.

In einer Shisha-Bar in Lahr stellten die Kontrolleure etwa zweieinhalb Kilogramm unversteuerten Tabak fest. Dies führte zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gegen den Geschäftsführer und zur Sicherstellung des Tabaks.

In einem asiatischen Restaurant in Lahr wurden außerdem zwei ukrainische Staatsbürger bei der Arbeit angetroffen, obwohl sie weder eine Arbeitserlaubnis noch einen deutschen Aufenthaltstitel hatten. Die Reisepässe der 43-jährigen Frau und des 23-jährigen Mannes wurden eingezogen und der zuständigen Ausländerbehörde übergeben. Ihnen droht nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts. Die Restaurantbesitzerin sieht sich mit einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Ausländern konfrontiert. Erschwerend kommt hinzu, dass beide Personen nicht zur Sozialversicherung gemeldet wurden, weshalb das Hauptzollamt Lörrach zusätzlich wegen des Verdachts des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt sowie des Verstoßes gegen die Sofortmeldepflicht ermittelt.

Die Ermittlungen dauern an.

Das Gaststättengewerbe ist eine von insgesamt elf Branchen, in denen ein erhöhtes Risiko für Schwarzarbeit besteht. Daher müssen Arbeitgeber in diesen Branchen spätestens bei Arbeitsaufnahme eine Sofortmeldung zur Sozialversicherung für die Beschäftigten abgeben.

Quelle: Presseportal

nf24