Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz haben neun Haftbefehle vollstreckt und fünf Personen festgenommen, darunter wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Diebstahl und mehr.
Pforzheim: Haftbefehle vollstreckt am Wochenende
Konstanz, Bietingen (ost)
Polizeibeamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz haben während des letzten Wochenendes neun Haftbefehle ausgeführt und fünf Personen verhaftet. Die Festnahmen erfolgten aufgrund offener Haftbefehle wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Leistungsbetrugs, unerlaubtem Entfernen vom Unfallort, Körperverletzung, Beschaffung falscher amtlicher Ausweisdokumente und Diebstahl.
Am Samstagabend (27. Juli 2024) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 29-jährigen syrischen Staatsbürger am Grenzübergang Bietingen/Thayngen (CH), der von drei Staatsanwaltschaften gesucht wurde. Gegen ihn lagen Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Duisburg und Essen wegen Leistungsbetrugs sowie der Staatsanwaltschaft Osnabrück wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor. Da der 29-Jährige die geforderte Geldstrafe in Höhe von insgesamt 2720 Euro nicht bezahlen konnte, wurde er von den Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht.
Nur kurze Zeit später (27. Juli 2024) identifizierten Bundespolizisten einen 26-jährigen rumänischen Staatsangehörigen am Grenzübergang Bietingen/Thayngen (CH). Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln vor, die ihn wegen unerlaubten Entfernens suchte. Nach Bezahlung der fälligen Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro durfte er seine Reise fortsetzen.
Am Sonntagmittag (28. Juli 2024) überprüften Einsatzkräfte der Bundespolizei einen 30-jährigen rumänischen Staatsbürger am Grenzübergang Bietingen/Thayngen (CH), den die Staatsanwaltschaft Stuttgart suchte. Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hatte ihn Ende 2023 wegen Beschaffung falscher amtlicher Ausweisdokumente zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt. Nach Begleichung der fälligen Geldstrafe durfte auch er seine Reise fortsetzen.
In der Nacht zum Sonntag (28. Juli 2024) identifizierten Bundespolizisten einen 69-jährigen deutschen Staatsbürger im Stadtgarten in Konstanz. Gegen ihn lagen zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Konstanz vor. Das Amtsgericht Konstanz hatte ihn im Sommer 2023 wegen Körperverletzung und Anfang 2024 wegen Leistungsbetrugs zu einer Geldstrafe von insgesamt 2200 Euro verurteilt. Da er die geforderte Geldstrafe nicht vor Ort bezahlen konnte, wurde er von den Bundespolizisten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht.
Nur kurze Zeit später (28. Juli 2024) stellten Bundespolizisten einen 26-jährigen pakistanischen Staatsbürger an der Tank- und Rastanlage Hegau Ost (Autobahn A 81) fest. Gegen ihn lagen zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vor. Das Amtsgericht Pforzheim hatte ihn wegen Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von insgesamt 1200 Euro verurteilt. Nach Begleichung der offenen Forderung durfte er seine Reise fortsetzen.
Quelle: Presseportal