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Rems-Murr-Kreis: Finanzkontrolle durchsucht Shisha-Bar-Inhaber

Durchsuchungen ergaben unversteuerten Tabak, Bargeld, verbotene Gegenstände und elektronische Beweismittel. Verdacht auf Lohnbetrug und Sozialversicherungsbetrug.

Zwei Paletten Shisha-Tabak - fast 550 Kilogramm - wurden durch die Beamten sichergestellt. (Bild: Zollverwaltung)
Foto: Presseportal.de

Stuttgart (ost)

Bei den Durchsuchungsmaßnahmen des Hauptzollamts Stuttgart am Abend des 25.10.2024 wurden insgesamt 550 Kilogramm unversteuerter Shisha-Tabak, zwei Fahrzeuge, verschiedene verbotene Gegenstände, knapp 10.000 Euro Bargeld und zahlreiche elektronische Beweismittel sichergestellt.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Auftrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart führte die Durchsuchungen gegen einen 35-jährigen Besitzer einer Shisha-Bar und einer Autowerkstatt im Rems-Murr-Kreis durch. Der Verdacht lautet, dass er Mitarbeiter außerhalb der offiziellen Lohnabrechnung bezahlt und somit Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen hat. Bei den Durchsuchungen in den Geschäfts- und Wohnräumen des Verdächtigen wurden jedoch nicht nur die gesuchten Beweismittel für das Wirtschaftsverbrechen gefunden.

In der Autowerkstatt des Verdächtigen wurden insgesamt etwa 550 Kilogramm unversteuerter Shisha-Tabak auf zwei Paletten sichergestellt. Zudem wurden dort zwei teure Fahrzeuge wegen des Verdachts auf Tachomanipulation sowie die entsprechenden Geräte dafür gefunden. Auch in der Shisha-Bar und in der Autowerkstatt wurden mehrere verbotene Gegenstände entdeckt: ein Schlagstock, der als Taschenlampe getarnt war, eine Elektro-Impuls-Waffe, Pyrotechnik, Testosteronampullen und ein Aufsatz für eine Schreckschusspistole. Bei den Durchsuchungen wurden auch knapp 10.000 Euro Bargeld gefunden und von den Beamten beschlagnahmt.

Neben den Mitarbeitern des Hauptzollamts Stuttgart waren auch Kollegen des Hauptzollamts Heilbronn, der Kriminalpolizei Waiblingen des Polizeipräsidiums Aalen, Kassenprüfer des Finanzamts Schwäbisch Gmünd und ein unabhängiger Gastronomieexperte an den Durchsuchungen beteiligt.

Die Strafverfahren, die aus den Ergebnissen der Durchsuchungen resultieren, werden nun von den jeweiligen zuständigen Behörden weiterverfolgt.

Quelle: Presseportal

nf24