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Reutlingen: Polizeibeamte bei Angriff in Tübingen erheblich verletzt

Beamte schwer verletzt, Tatverdächtiger in Haft nach Angriff auf Polizei in Tübingen. Untersuchungshaft angeordnet.

Foto: Depositphotos

Reutlingen (ost)

Gemeinsame Erklärung von Staatsanwaltschaft Tübingen und Polizeipräsidium Reutlingen

Die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen ermitteln seit Sonntagmorgen (11.01.2026) gegen einen 49-jährigen Mann wegen des Verdachts auf tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchten Totschlag. Der Mann soll zwei Polizeibeamte angegriffen haben, wodurch sie so schwer verletzt wurden, dass sie in einem Krankenhaus behandelt werden mussten und ihren Dienst nicht mehr ausüben konnten. Der Verdächtige befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.

Am Morgen des 11.01.2026 wurde der Verdächtige aufgrund einer blutenden Verletzung von Polizeibeamten in ein Krankenhaus in Tübingen gebracht. Die Verletzung hatte er bei einem früheren Polizeieinsatz erlitten, bei dem es auch zu einem Widerstand des Verdächtigen gekommen war. Als er jedoch kurz vor 10.30 Uhr in der Klinik ankam, verweigerte er sowohl die Behandlung als auch das Verlassen der Notaufnahme. Da der uneinsichtige und aggressive 49-Jährige auch dem erteilten Platzverweis nicht nachkam, sollten ihm Handschließen angelegt werden. Trotz erheblichen Widerstands des Mannes und Angriffen gegen die beiden Polizeibeamten, darunter Schläge gegen den Kopf, gelang es schließlich, ihn mit Hilfe des dienstlichen Schlagstocks und des Klinikpersonals zu überwältigen.

Der 49-jährige Polizeibeamte und seine 38-jährige Kollegin wurden bei dem Angriff schwer verletzt und mussten sofort ambulant in einem Krankenhaus behandelt werden. Sie sind vorübergehend nicht mehr dienstfähig. Der ebenfalls verletzte Verdächtige wurde vorläufig festgenommen und nach seiner Behandlung im Krankenhaus in eine Zelle des Polizeireviers Reutlingen gebracht.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen wurde der ukrainische Staatsbürger am Montagnachmittag (12.01.2026) dem Haftrichter beim Amtsgericht Tübingen vorgeführt. Der Richter erließ den beantragten Haftbefehl und ordnete die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten an. Daraufhin wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Quelle: Presseportal

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