Eine 17-jährige E-Scooter-Fahrerin in Schemmerhofen wurde ohne gültiges Kennzeichen erwischt. Nun erwartet sie eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Schemmerhofen: Kein Versicherungsschutz für E-Scooter-Fahrerin
Ulm (ost)
Um etwa 7.15 Uhr bemerkte eine Streife der Polizei eine 17-jährige Person, die auf einem E-Scooter die Ortsstraße entlangfuhr. Das junge Mädchen war im Ortsteil Schemmerberg unterwegs. Bei einer Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der E-Scooter kein gültiges Kennzeichen hatte. An dem Roller war immer noch das blaue Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024 angebracht. Da keine Versicherung für das Elektrokleinstfahrzeug bestand, musste die Jugendliche den Roller nach Hause schieben und die Polizisten sprachen mit ihrer Mutter. Die 17-Jährige wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz angezeigt.
Die Absicherung von Kraftfahrzeugen ist von großer Bedeutung. Im Falle eines Unfalls können schnell Sach- oder Personenschäden entstehen. Dabei entstehen oft Reparaturkosten und Arztrechnungen in Höhe von mehreren tausend Euro. Um sicherzustellen, dass der Geschädigte seinen Schaden ersetzt bekommt, ist eine Versicherung unerlässlich. Dies ist gesetzlich im Pflichtversicherungsgesetz festgelegt. Ein Verstoß dagegen stellt eine Straftat dar und kann im schlimmsten Fall zu einer Haftstrafe führen. Darüber hinaus muss der Verursacher eines Unfalls, der ohne Versicherungsschutz unterwegs ist, für den entstandenen Schaden mit seinem Privatvermögen haften.
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Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111
Quelle: Presseportal