Ein falscher Polizeibeamter täuschte Einbrecher vor, um Bargeld zu ergaunern. Polizei warnt vor Telefonbetrug und bittet um Hinweise.
Schwarzwald-Baar-Kreis: Senior um fünfstelligen Geldbetrag betrogen, Polizei sucht Zeugen.
Furtwangen, Schwarzwald-Baar-Kreis (ost)
Am Donnerstagabend wurde ein älterer Mann von einem falschen Polizeibeamten um eine beträchtliche Geldsumme betrogen. Zuerst erhielt der ältere Herr einen Anruf von einem vermeintlichen Polizeibeamten, der behauptete, dass Einbrecher in Furtwangen aktiv seien und einen Zettel mit der Adresse des Mannes bei sich hätten. Durch geschicktes Einwirken gelang es dem Unbekannten, den Geschädigten dazu zu bringen, Bargeld in Höhe von fünfstelligen Beträgen an einen angeblichen „Polizisten“ an der Haustür zu übergeben. Nachträglich informierte er die echte Polizei. Eine sofortige Fahndung blieb erfolglos.
Die Polizei hat folgende Beschreibung des Geldabholers erhalten:
Männlich, ungefähr 180-185 cm groß, 20-30 Jahre alt, Pflaster unter den Augen, kurze schwarze Haare, blaue Trainingsjacke, blaue Jeans.
Die Kriminalpolizei in Rottweil hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Personen, die am Donnerstagabend in der Kussenhofstraße / Josef-Dorer-Straße verdächtige Beobachtungen gemacht haben, die mit dem Vorfall in Verbindung stehen könnten, sich unter der Telefonnummer 0741 477-0 zu melden.
Aus gegebenem Anlass warnt die Polizei erneut eindringlich vor angeblichen „Polizisten“, die Opfer telefonisch ausfragen oder dazu bringen, Geld und Wertgegenstände herauszugeben. Die „echte Polizei“ fordert niemals Geld, wertvolle Münzen oder andere Wertgegenstände an.
Ob der Anrufer sich als „Polizeibeamter“ ausgibt oder mit anderen Betrugsversuchen wie dem „Enkeltrick“ oder dem „Schockanruf“ um eine Überweisung oder die Herausgabe von Bargeld oder Wertgegenständen bittet: Hinter jedem dieser Anrufe steckt der Versuch krimineller Banden, auf betrügerische Weise an das Vermögen ihrer Opfer zu gelangen.
Seien Sie daher bei solchen Anrufen äußerst misstrauisch, geben Sie nach solchen Anrufen kein Bargeld oder Wertgegenstände heraus und informieren Sie die „echte Polizei“ über die im Telefonbuch angegebene Nummer Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder direkt über die 110.
Quelle: Presseportal