Zoll stellt verbotenes Faustmesser sicher. Ein 19-jähriger Deutscher wollte das Messer zur Selbstverteidigung nutzen, was jedoch gegen das Waffengesetz verstößt.
Singen: Verbotenes Faustmesser im Gepäck

Singen (ost)
Lottstetten: Zur Selbstverteidigung sollte das Faustmesser dienen, so erklärte ein 19-jährigen Deutscher gegenüber den Zöllnern, die bei einer nächtlichen Kontrolle Mitte Februar am Zollamt Lottstetten den verbotenen Gegenstand in einer Tasche auf dem Rücksitz fanden. Der im Schwarzwald-Baar-Kreis lebende junge Mann hätte es geschenkt bekommen.
„Faustmesser sind in Deutschland nach dem Waffengesetz grundsätzlich verboten und das Mitführen stellt eine Straftat dar“, erklärt Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen. „Ausnahmen gelten lediglich für Jäger oder Kürschner im Rahmen ihrer Berufsausübung.“
Gegen den jungen Mann wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Das Faustmesser wurde sichergestellt.
Das Strafverfahren wurde an die zuständige Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen weitergeleitet.
Quelle: Presseportal








