Zwei Fälle von nicht angemeldetem Bargeldschmuggel aus der Schweiz nach Nordmazedonien gestoppt. Bußgeldverfahren eingeleitet und Sicherheiten hinterlegt.
Skopje: Zoll stoppt Bargeldschmuggel
Friedrichshafen (ost)
Letzte Woche gab es am Zoll in Friedrichshafen gleich zwei Fälle von nicht ordnungsgemäß angemeldeten Bargeldmitführungen im Transit von der Schweiz nach Nordmazedonien.
Bei einer Kontrolle an der Fährabfertigung eines 66-jährigen mazedonischen Mannes, der aus der Schweiz kam, wurde festgestellt, dass er insgesamt 32.500 CHF bei sich hatte. Zuerst gab er an, 2.500 CHF dabei zu haben, aber dann entdeckten die Beamten weitere 30.000 CHF, die in seiner Hose versteckt waren. Eine erforderliche schriftliche Anmeldung beim Zoll fehlte. Ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet und der Betroffene zahlte eine Strafsicherheit von 8.600 CHF.
Nur zwei Tage später versuchte eine 41-jährige mazedonische Staatsbürgerin, die ebenfalls in der Schweiz lebt, mit 30.000 CHF Bargeld, das sie im BH versteckt hatte, vom Flughafen Friedrichshafen nach Skopje zu reisen. Auch sie hatte die Bargeldanmeldung nicht gemacht. Ein Bußgeldverfahren wurde eröffnet und nach Hinterlegung einer Sicherheit von etwa 8.500 Euro durfte sie weiterreisen.
Beide Fälle wurden an die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm weitergeleitet.
Zusätzliche Information:
Reisende, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr nach Deutschland einreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden. Gleichgestellte Zahlungsmittel müssen bei der Einreise nach Deutschland auf Befragung der Zollbediensteten mündlich angezeigt werden.
Quelle: Presseportal