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Skopje: Zollkontrollen am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden

Der ZOLL hat nicht angemeldeten Goldschmuck im Gesamtwert von mehreren tausend Euro sichergestellt. Einfuhrabgaben wurden erhoben und Steuerstrafverfahren eingeleitet.

Quelle: Hauptzollamt Karlsruhe
Foto: Presseportal.de

Karlsruhe, Baden-Baden (ost)

Während zwei Zollkontrollen am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden hat der ZOLL nicht angemeldeten Goldschmuck im Gesamtwert von mehreren tausend Euro sichergestellt. In beiden Fällen wurden Einfuhrabgaben erhoben und Steuerstrafverfahren eingeleitet.

In der vergangenen Woche wurde ein Staatsangehöriger aus Albanien nach seiner Ankunft aus Tirana einer zollrechtlichen Kontrolle unterzogen. Der Reisende wurde aufgrund von zwei auffälligen Goldketten vom ZOLL aufgehalten.

Die nachfolgende Untersuchung ergab, dass die Goldketten im Wert von ca. 2.700 Euro in Albanien gekauft wurden, aber nicht ordnungsgemäß angemeldet waren. Da die Freigrenze für Flugreisende bei 430 Euro liegt und die Schmuckstücke diesen Wert überschritten, wurde ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung eingeleitet. Die festgesetzten Einfuhrabgaben in Höhe von 599,30 Euro (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) wurden vor Ort bezahlt. Anschließend konnte der Reisende seine Reise fortsetzen.

Anfang des Monats kontrollierte der ZOLL bereits eine Staatsangehörige aus dem Kosovo und ihre beiden Töchter nach ihrer Ankunft aus Skopje (Nordmazedonien). Eine Röntgenuntersuchung ihres Gepäcks ergab den Verdacht auf nicht angemeldeten Goldschmuck. Bei der anschließenden Inspektion wurden acht Schmuckstücke sowie zwei Schmucksets aus 585er Gold gefunden.

Insgesamt wurden Einfuhrabgaben in Höhe von ca. 800 Euro festgelegt. Gegen die Mutter wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nach der Belehrung verweigerte sie eine Stellungnahme. Die Abgaben wurden vor Ort bezahlt, und die Reise konnte fortgesetzt werden.

Der Zoll empfiehlt Reisenden, im Voraus zu überprüfen, ob mitgeführte Waren zoll- oder einfuhrumsatzsteuerpflichtig sind. Goldschmuck und andere wertvolle Gegenstände müssen ab einem Gesamtwert von 430 Euro (bei Flug- und Seereisen) ordnungsgemäß deklariert werden. Bei Nichtanmeldung drohen Steuerstrafverfahren sowie die Zahlung von Einfuhrabgaben.

Weitere Informationen zur Einreise und den geltenden Freimengen finden sich auf der Website des Zolls.

Quelle: Presseportal

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