Die Bundespolizei gibt Tipps für eine stressfreie Reise. Informieren Sie sich vorab über die Situation, kommen Sie rechtzeitig an und bereiten Sie sich gut auf die Luftsicherheits- und Grenzkontrollen vor.
Start der Sommerferien am Flughafen Stuttgart
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ost)
Die Sommerferien in Baden-Württemberg beginnen am Donnerstag (31.07.2024) und damit auch die große Reisewelle am Flughafen Stuttgart. Das erhöhte Aufkommen von Reisenden wird sich auch bei den Luftsicherheits- und Grenzkontrollen bemerkbar machen. Insbesondere in den Stoßzeiten am Morgen und Nachmittag kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart gibt Tipps, wie Sie dazu beitragen können, die Wartezeiten zu verkürzen.
1. Informieren Sie sich im Voraus über die aktuelle Situation am Flughafen. Besuchen Sie die Websites des Flughafenbetreibers und der Bundespolizei sowie die Social-Media-Kanäle der Bundespolizeidirektion Stuttgart (Instagram: @bundespolizei_bw, Facebook: Bundespolizei in Baden-Württemberg, X: @bpol_bw).
2. Überprüfen Sie vor Ihrer Reise, ob Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) oder andere für die Einreise in das Ziel- oder Transitland und die Rückkehr nach Deutschland erforderlichen Dokumente noch ausreichend gültig sind. Informationen zu erforderlichen Reisedokumenten und ihrer Gültigkeitsdauer sowie andere wichtige Informationen zu Ihrem Reiseland finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de).
3. Kommen Sie rechtzeitig am Flughafen an! Seien Sie vor Beginn des Boardings frühzeitig an der Luftsicherheitskontrolle. Wir empfehlen, mindestens 90 Minuten vor Abflug an der Luftsicherheitskontrolle zu sein. Berücksichtigen Sie auch genügend Zeit für das Einchecken des Gepäcks am Check-in.
4. Achten Sie auf die Anzeigen der Wartezeiten an den Luftsicherheitskontrollen. Diese finden Sie auf Anzeigetafeln über den Sicherheitskontrollen und auf der Website des Flughafenbetreibers. Sie können unabhängig von Ihrem Abfluggate durch jede geöffnete Sicherheitskontrolle am Flughafen Stuttgart gehen, da der dahinterliegende Gatebereich vollständig miteinander verbunden ist.
5. Bereiten Sie sich bestmöglich auf die Luftsicherheits- und Grenzkontrollen vor.
Bei der Luftsicherheitskontrolle gilt: Weniger ist mehr – Nehmen Sie idealerweise nur ein Handgepäckstück mit ins Flugzeug.
Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck ist weiterhin auf Behälter mit max. 100 ml in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Volumen von max. 1 Liter beschränkt. Ausnahmen gelten für Medikamente oder Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während der Reise benötigt werden. Wenden Sie sich hierzu direkt an das Luftsicherheitspersonal. Halten Sie für Medikamente, falls vorhanden, ein Attest bereit. Auch für andere Ausnahmen muss vor Ort die Notwendigkeit der Mitnahme nachgewiesen werden können.
Größere Parfüm- oder Getränkeflaschen müssen im aufgegebenen Gepäck transportiert werden. Dies gilt auch für angebrochene Behälter mit einem Volumen von über 100 ml, da sich die Flüssigkeitsvorschriften auf die Verpackungsgröße, nicht auf den verbleibenden Inhalt beziehen.
Feuerwaffen aller Art, Pfeffersprays und Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern gehören generell nicht ins Handgepäck.
Auch Gegenstände, bei denen die Gefahr nicht offensichtlich ist, dürfen nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Dazu gehören beispielsweise Bohrmaschinen, Schraubendreher, Baseballschläger oder Rasierklingen für Rasiermesser.
Sie können die Wartezeiten verkürzen, indem Sie bereits vor der Luftsicherheitskontrolle Ihre Jacke und Kopfbedeckung in die Gepäckwanne legen.
Nehmen Sie die Flüssigkeiten und größeren elektronischen Geräte wie Haartrockner, Tablets und Laptops bereits vor der Kontrolle aus dem Handgepäck. Legen Sie alle genannten Gegenstände in die bereitgestellten Wannen.
Bei der Grenzkontrolle ist es wichtig, für eine schnelle und reibungslose Ein- und Ausreisekontrolle Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) und alle anderen möglicherweise erforderlichen Unterlagen griffbereit zu haben. Achten Sie darauf, keine zusätzlichen Dokumente oder andere Gegenstände im Reisepass (wie z. B. Karten) vorzulegen. Entfernen Sie Schutzhüllen für den Reisepass vor der Grenzkontrolle.
Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz können das teilautomatisierte System EasyPASS für die Grenzkontrolle nutzen, wenn sie einen elektronischen Reisepass und mindestens 12 Jahre alt sind. Gleiches gilt für Inhaber deutscher Aufenthaltstitel. Deutsche Staatsangehörige können EasyPASS auch mit dem elektronischen Personalausweis verwenden. Weitere Informationen finden Sie unter www.easypass.de.
Weitere Hinweise zum Handgepäck bei Flugreisen und Informationen zur Flüssigkeitsregelung an Bord finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter: https://www.bundespolizei.de Sicher auf Reisen Mit dem Flugzeug.
Die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart wünscht Ihnen eine stressfreie Reise und einen schönen Urlaub.
Quelle: Presseportal