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Start der Sommerferien am Flughafen Stuttgart

Die Bundespolizei gibt Tipps für eine reibungslose Reise in den Urlaub!

Foto: unsplash

Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ost)

Die Sommerferien in Baden-Württemberg beginnen am Donnerstag (25.07.2024) und damit auch die große Reisewelle am Flughafen Stuttgart. Das erhöhte Aufkommen an Reisenden wird sich auch im Passagierprozess bemerkbar machen. Insbesondere in den Spitzenzeiten am Morgen und Nachmittag können längere Wartezeiten auftreten. Die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart gibt Tipps, wie Sie helfen können, die Wartezeiten zu reduzieren.

1. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise über die aktuelle Situation am Flughafen. Besuchen Sie die Websites des Flughafenbetreibers und der Bundespolizei sowie die Social-Media-Kanäle der Bundespolizeidirektion Stuttgart (Instagram: @bundespolizei_bw, Facebook: Bundespolizei in Baden-Württemberg, X: @bpol_bw).

2. Überprüfen Sie vor Ihrer Abreise unbedingt, ob Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) oder andere erforderliche Dokumente für die Einreise in das Ziel- oder Transitland und die Rückkehr nach Deutschland noch gültig sind.

3. Kommen Sie rechtzeitig am Flughafen an! Seien Sie frühzeitig vor dem Boarding an der Luftsicherheitskontrolle. Wir empfehlen, mindestens 90 Minuten vor Abflug an der Luftsicherheitskontrolle zu sein. Planen Sie auch genügend Zeit für das Einchecken des Gepäcks am Check-in ein.

4. Bereiten Sie sich optimal auf die Luftsicherheits- und Grenzkontrollen vor.

Bei der Luftsicherheitskontrolle gilt: Weniger ist mehr – Nehmen Sie am besten nur ein Handgepäckstück mit ins Flugzeug. Das Mitführen von Flüssigkeiten im Handgepäck ist weiterhin auf Behälter mit max. 100 ml in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Volumen von max. 1 Liter beschränkt. Ausnahmen gelten für nachweisbare Medikamente oder Babynahrung. Bitte wenden Sie sich direkt an das Luftsicherheitspersonal. Halten Sie für Medikamente, falls vorhanden, ein Attest bereit.

Wenn Sie größere Parfüm- oder Getränkeflaschen mitnehmen möchten, müssen diese im aufgegebenen Gepäck verstaut werden. Dies gilt auch für angebrochene Behälter mit einem Volumen über 100 ml, da die Flüssigkeitsverordnung sich auf die Verpackungsgröße, nicht auf den verbleibenden Inhalt bezieht.

Um Wartezeiten zu vermeiden, legen Sie vor der Luftsicherheitskontrolle bereits Ihre Jacke und Kopfbedeckung in die Gepäckwanne. Elektronische Geräte wie Haartrockner, Tablets und Laptops gehören ebenfalls separat in eine Gepäckwanne. Feuerwaffen, Pfeffersprays und Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern gehören grundsätzlich nicht ins Handgepäck.

Auch Gegenstände, bei denen die Gefahr nicht offensichtlich ist, dürfen nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Dazu gehören beispielsweise Bohrmaschinen, Schraubendreher, Baseballschläger oder Rasierklingen.

Nehmen Sie Flüssigkeiten und größere elektronische Geräte vor der Kontrolle aus dem Handgepäck. Verstauen Sie alle genannten Gegenstände in den bereitgestellten Wannen.

Bei der Grenzkontrolle ist es wichtig, dass Sie Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) und alle anderen erforderlichen Unterlagen griffbereit haben. Es sollten keine weiteren Dokumente oder Gegenstände im Reisepass liegen und keine Schutzhüllen verwendet werden, um eine schnelle und reibungslose Grenzkontrolle sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausreise zu gewährleisten.

Wenn Sie Bürger der Europäischen Union sind und mindestens 12 Jahre alt sind, können Sie das teilautomatisierte System EasyPASS für die Grenzkontrolle nutzen. Weitere Informationen finden Sie unter www.easypass.de.

Weitere Hinweise zum Handgepäck bei Flugreisen und zur Flüssigkeitsregelung an Bord finden Sie auf der Website der Bundespolizei unter: https://www.bundespolizei.de  Sicher auf Reisen  Mit dem Flugzeug.

Die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart wünscht Ihnen eine angenehme Reise und einen schönen Urlaub.

Quelle: Presseportal

nf24