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Stuttgart: Hohe Wert der Luxuswaren festgestellt

Zöllner stellten nicht angemeldete Luxuswaren im Wert von über 24.000 Euro bei einem Reisenden fest, der die Freigrenze um mehr als das 80-fache überschritten hatte.

Bildquelle Hauptzollamt Singen
Foto: Presseportal.de

Singen (ost)

Blumberg: Zöllner des Hauptzollamts Singen entdeckten letzte Woche nicht angemeldete Luxuswaren – Bekleidung und eine Uhr – im Gesamtwert von über 24.000 Euro bei der Überprüfung eines 43-jährigen Reisenden aus dem Raum Stuttgart.

Während der Kontrolle gab der Reisende sofort zu, abgabenpflichtige Waren dabei zu haben. Als die Zöllner darauf hinwiesen, dass diese beim Grenzübertritt an einem Zollamt hätten angemeldet werden müssen, erklärte er, dass am zuvor passierten Grenzübergang kein Zollbeamter zu sehen gewesen sei. Daher habe man sich entschieden, ohne Anmeldung weiterzufahren.

Die gesetzliche Reisefreigrenze für Waren aus der Schweiz beträgt derzeit 300 Euro pro Person. Es gibt Ausnahmen für hoch besteuerte Waren wie Alkohol und Tabak. Der Warenwert der Luxusartikel überstieg diese Freigrenze um mehr als das 80-fache.

Ein Steuerstrafverfahren wurde gegen den Mann eingeleitet. Nach Zahlung der fälligen Einfuhrabgaben in Höhe von rund 4.600 Euro durfte er seine Reise fortsetzen.

Das Strafverfahren wurde zur weiteren Bearbeitung an die Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Karlsruhe übergeben.

Hintergrundinformationen

Weitere Informationen zu Reisefreigrenzen und zur Abgabenerhebung finden Sie unter www.zoll.de.

Quelle: Presseportal

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