Ein albanischer Staatsangehöriger wurde trotz Einreiseverbot verurteilt. Er erhielt eine Geldstrafe und wurde abgeschoben.
Stuttgart: Schnelle Verurteilung nach Einreiseverbot
Kehl (ost)
Schon am Montagabend (17.03.) wurde ein Staatsbürger aus Albanien am Grenzübergang Kehl-Europabrücke von der Bundespolizei kontrolliert. Der 26-jährige Mann war zuvor mit einem Langstreckenbus aus Frankreich nach Deutschland gereist. Er wies sich mit einem albanischen Ausweis aus. Bei der Überprüfung seiner Daten im polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Einreiseverbot bis 2027 bestand. Trotz eines bestehenden zeitlich begrenzten Einreise- und Aufenthaltsverbots war er vorsätzlich ins Bundesgebiet gereist.
Da es sich um einen einfachen Fall handelte und der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hatte, beantragte die Staatsanwaltschaft Offenburg die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens beim Amtsgericht Offenburg.
Gestern Nachmittag (18.01.) wurde der Mann vom Amtsgericht Offenburg im beschleunigten Verfahren wegen versuchter illegaler Einreise trotz Einreise- und Aufenthaltsverbots zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt.
Im Anschluss wurde der 26-Jährige zum Flughafen Stuttgart gebracht. Dort wurde er noch am selben Tag auf einen Flug nach Albanien zurückgeschickt. Das bestehende Einreiseverbot wurde verlängert.
Details zum beschleunigten Verfahren: Das beschleunigte Verfahren ist in den §§ 417 ff. der StPO festgelegt. Es findet nur vor dem Amtsrichter oder dem Schöffengericht statt und wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft bei einfachen Fällen und klarer Beweislage durchgeführt. Vor allem wird es gegen Beschuldigte angewendet, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Das beschleunigte Verfahren ermöglicht eine effektive Strafverfolgung auch in Fällen, in denen keine ladungsfähige Adresse vorhanden ist oder Ladungen und Strafbefehle bisher aufwändig im Rahmen der Rechtshilfe zugestellt werden mussten.
Quelle: Presseportal