Ein serbischer Staatsangehöriger wurde aufgrund widersprüchlicher Angaben bei der Einreisekontrolle gestoppt. Trotz Arbeitskleidung und Diagnose-Gerät durfte er nicht einreisen.
Stuttgart: Verdacht der Arbeitsaufnahme – Bundespolizei verweigert die Einreise

Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ost)
Am 23.02.2026 wurde ein 34-jähriger Mann aus Serbien bei seiner Ankunft von einem Flug aus Skopje nach Stuttgart an der Grenzkontrolle vorgestellt. Während der Überprüfung machte der Passagier widersprüchliche Aussagen über seinen Aufenthalt und den Zweck seiner Reise. Nach Überprüfung der Angaben und einer Kontrolle seines Handgepäcks durch den Zoll wurde festgestellt, dass er Arbeitskleidung und ein Diagnosegerät für Fahrzeuge bei sich hatte. Die Angaben des Reisenden über den Zweck der Reise und den Abholer konnten nicht schlüssig bestätigt werden. Der Abholer, der ebenfalls kontaktiert wurde, widersprach den Aussagen des Passagiers. Aufgrund der widersprüchlichen Angaben und des Verdachts auf illegale Arbeitstätigkeit ohne Aufenthaltstitel wurde ihm die Einreise verweigert. Die Person wurde am selben Tag abgewiesen.
Quelle: Presseportal








