Das Landgericht Stuttgart verurteilte heute drei Inhaber mehrerer Baufirmen wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen. Zwei erhielten Freiheitsstrafen, einer Bewährung und Sozialstunden. Schwarzarbeit-Prüfungen auf Baustellen führten zu Ermittlungen gegen 24 Beschuldigte.
Stuttgart: Verurteilung von Bauunternehmern wegen Sozialabgabenhinterziehung

Stuttgart (ost)
Heute wurden drei Inhaber von Bauunternehmen vom Landgericht Stuttgart wegen des Hinterziehens von Beiträgen zur Sozialversicherung verurteilt. Zwei der Verurteilten erhielten Freiheitsstrafen von drei bzw. viereinhalb Jahren, während der Dritte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sowie Sozialstunden verurteilt wurde. Über mehrere Jahre hinweg hatten die Verurteilten Mitarbeiter ihrer Firmen nicht oder nicht vollständig bei den Sozialversicherungen gemeldet und somit etwa vier Millionen Euro zu wenig an die Sozialkassen gezahlt.
Im Jahr 2019 entdeckte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Stuttgart bei Kontrollen auf Baustellen in der Region Arbeiter der Unternehmen, für die keine entsprechenden Meldungen bei den Sozialversicherungen vorlagen. Daraufhin begann der Zoll mit Ermittlungen gegen zwei serbische und einen deutschen Verdächtigen und stieß auf ein Netzwerk von insgesamt 24 Beschuldigten, die gemeinsam Sozialversicherungsbeiträge für Bauarbeiter zurückgehalten haben sollen. Laut den Ermittlungen sollen die beteiligten Bauunternehmer Scheinunternehmen gegründet haben, um Sozialversicherungsbeiträge zu umgehen.
Im Jahr 2022 bestätigten groß angelegte Durchsuchungen des Zolls den Verdacht, dass die Unternehmen nicht nur Rechnungen ohne Leistung an andere Unternehmen ausstellten (sogenannte Abdeckrechnungen), sondern auch Schwarzgeldzahlungen auf den Baustellen tätigten. Dieses Verfahren ist der erste Teil einer umfangreichen Untersuchung, in deren Verlauf noch sechs weitere Verfahren folgen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Quelle: Presseportal








