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Stuttgart: Vollstreckungshaftbefehle bei Verkehrsdelikten

Bundespolizisten am Flughafen Stuttgart stellen Vollstreckungshaftbefehle aufgrund von Verkehrsdelikten fest. Ein Deutscher und ein Ire festgenommen, Geldstrafen beglichen, Reise fortgesetzt.

Foto: Depositphotos

Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ost)

Bei der Ausreisekontrolle der Grenzpolizei haben Bundespolizisten am Flughafen Stuttgart in zwei Fällen Vollstreckungshaftbefehle aufgrund von Verkehrsdelikten festgestellt.

Im ersten Fall wurde ein 36-jähriger deutscher Staatsbürger bei der Ausreise nach Antalya festgenommen. Gegen den Deutschen lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth vor, weil er ohne Fahrerlaubnis gefahren war. Nachdem er eine Geldstrafe in Höhe von 1.599,89 Euro bezahlt hatte, durfte der Mann seinen Flug nach Antalya antreten.

Im zweiten Fall wurde ein 45-jähriger irischer Staatsbürger bei der Ausreise nach Dublin festgenommen. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen Trunkenheit am Steuer vor. Da er nicht genügend Bargeld dabei hatte, zahlten Verwandte die Geldstrafe in Höhe von 720 Euro. Anschließend konnte auch der Ire seine Reise fortsetzen.

Quelle: Presseportal

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