Der ZOLL fand acht Kilo Wasserpfeifentabak im Gepäck eines 26-jährigen französischen Einreisenden. Ein Steuerstrafverfahren wurde vor Ort eingeleitet.
Tanger: Tabak beschlagnahmt am Flughafen Baden-Baden

Karlsruhe, Baden-Baden (ost)
Der ZOLL entdeckte acht Kilo Wasserpfeifentabak im Gepäck eines Einreisenden am Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden.
Ein 26-jähriger Franzose wurde am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden einer Zollkontrolle unterzogen.
Der Reisende war zuvor aus Tanger (Marokko) ins Bundesgebiet eingereist und benutzte den grünen Kanal.
Die Zollbeamten kontrollierten daraufhin den Mann. Das Gepäck wurde dann mithilfe der Röntgenanlage durchleuchtet und verdächtige Objekte identifiziert.
Dieser Verdacht wurde bei der folgenden manuellen Kontrolle des Gepäcks bestätigt. Insgesamt wurden acht Kilogramm Wasserpfeifentabak gefunden.
Gegen den Reisenden wurde vor Ort ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO eingeleitet. Zudem musste der Beschuldigte, da er keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, eine Sicherheit für die zu erwartende Strafe hinterlegen.
Zusätzliche Information:
Um die Abfertigung bei Flugreisen zu beschleunigen, wurde an den meisten deutschen Flughäfen ein spezielles Abfertigungsverfahren eingeführt. Nachdem Sie Ihr Gepäck abgeholt haben, können Sie zwischen dem roten und dem grünen Ausgang wählen.
Welcher Ausgang der richtige ist, hängt von den mitgebrachten Waren ab. Hinweistafeln informieren Sie über die zollrechtlichen Bestimmungen.
Den grünen Ausgang „anmeldefreie Waren“ dürfen Sie nur nutzen, wenn Sie ausschließlich Waren mitführen, die
Quelle: Presseportal








