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Taskforce und FIU unterzeichnen Absichtserklärung

Die Taskforce Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW) und die Financial Intelligence Unit (FIU) haben eine Absichtserklärung zur verstärkten Zusammenarbeit unterzeichnet, um Finanzkriminalität effektiver zu bekämpfen.

v.l.n.r.: Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Generalstaatsanwalt Frank Rebmann; Präsident des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, Andreas Stenger; Leiter der Financial Intelligence Unit, Daniel Thelesklaf; Finanzpräsidentin der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg, Marion Isler
Foto: Presseportal.de

Köln / Stuttgart (ost)

Am 11. März 2026 haben die Taskforce gegen Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW) und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen – Financial Intelligence Unit (FIU) eine gemeinsame Absichtserklärung unterzeichnet, um ihre Zusammenarbeit im Kampf gegen Finanzkriminalität zu intensivieren.

Seit der Gründung im Juli 2025 führt die TafF BW gemeinsame Untersuchungen nach dem Prinzip „follow the money“ durch und behandelt wichtige Fälle von Geldwäsche sowie damit verbundene Steuerdelikte. Die Experten der beteiligten Behörden arbeiten dabei eng zusammen, um eine optimale Kooperation zu gewährleisten.

Als nationale Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Analyse von Verdachtsmeldungen bei Geldwäsche spielt die FIU eine wichtige Rolle in der deutschen Sicherheitsarchitektur und ist ein bedeutender Partner im Kampf gegen Finanzkriminalität.

Die Absichtserklärung beinhaltet die Schaffung strukturierter Kommunikationswege, um eine schnellere Zusammenführung von Informationen, insbesondere in sensiblen Verfahrensphasen, sicherzustellen. Regelmäßiger strategischer Austausch und gegenseitige Besuchsmöglichkeiten für Experten sind ebenfalls Teil der Vereinbarung. Dadurch können die Partner ihre Arbeitsweisen besser kennenlernen und aufeinander abstimmen, um komplexe Sachverhalte effizient aufzuklären und illegale Finanzströme zu stoppen.

Bei einer kleinen Feier in den Räumlichkeiten der TafF BW am 11. März 2026 unterzeichneten der Präsident des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, Andreas Stenger, der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Generalstaatsanwalt Frank Rebmann, die Finanzpräsidentin der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg, Marion Isler, sowie Daniel Thelesklaf, der Leiter der Financial Intelligence Unit, die gemeinsame Erklärung. Die Unterzeichnung markiert einen wichtigen Schritt im Kampf gegen Finanzkriminalität in Baden-Württemberg, insbesondere im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität und Terrorismusfinanzierung.

Zusätzliche Information:

Die Taskforce gegen Finanzkriminalität Baden-Württemberg (TafF BW) ist eine länderübergreifende Ermittlungseinheit. Sie setzt sich aus Mitarbeitern des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Stuttgart II und der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart zusammen. Die Einheit führt Untersuchungen nach dem Prinzip „follow the money“ durch. Dabei werden wichtige Fälle von Geldwäsche sowie damit verbundene Steuerdelikte behandelt. Die Einheit hat auch den Auftrag, Terrorismusfinanzierung zu erkennen und zur Bekämpfung von (organisierter) Kriminalität beizutragen.

Die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen – Financial Intelligence Unit (FIU) ist die nationale Zentralstelle für die Entgegennahme, Sammlung und Auswertung von Verdachtsmeldungen über verdächtige Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Neben anderen Aufgaben nimmt die FIU als administrativ ausgerichtete Verwaltungsbehörde alle von den geldwäscherechtlich Verpflichteten übermittelten Verdachtsmeldungen gemäß den §§ 43, 44 des Geldwäschegesetzes (GwG) entgegen und analysiert die relevanten Sachverhalte unter Anwendung eines risikobasierten Ansatzes. Dabei fließen alle verfügbaren relevanten Daten von Verwaltungs-, Finanz- und Strafverfolgungsbehörden ein. Sollten sich im Rahmen der operativen Analyse der FIU Hinweise auf Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder andere Straftaten ergeben, werden die Ergebnisse der Analyse – zusammen mit relevanten Informationen – unverzüglich an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und anderen zuständigen Stellen weitergeleitet.

Quelle: Presseportal

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