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Traunstein: Haftbefehl am Kreuzlinger Tor vollstreckt

Die Zollverwaltung entdeckte einen Vollstreckungshaftbefehl gegen einen mazedonischen Staatsangehörigen am Grenzübergang. Er zahlte die Geldstrafe vor Ort und konnte seine Reise fortsetzen.

Foto: unsplash

Konstanz (ost)

Bei der Überprüfung am Kreuzlinger Tor in Konstanz am Mittwoch stellte die Zollverwaltung fest, dass eine Person einen offenen Haftbefehl hatte. Die Beamten übergaben den Mann an die Bundespolizei.

Am Mittwochmittag (8. Oktober 2025) kontrollierten Zollbeamte aus Singen einen Staatsbürger aus Mazedonien am Kreuzlinger Tor in Konstanz bei der Einreise ins Bundesgebiet. Sie entdeckten einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein gegen den 37-jährigen Mann. Das Amtsgericht Rosenheim hatte im Juli 2021 einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen, den er bisher nicht bezahlt hatte. Aus Zuständigkeitsgründen übergaben die Beamten den Gesuchten an die Bundespolizei. Der Mann konnte die Geldstrafe von 2.700 Euro vor Ort bezahlen und so einer möglichen Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Danach durfte er seine Reise fortsetzen.

Quelle: Presseportal

nf24