Beamte der Bundespolizei haben einen offenen Haftbefehl vollstreckt. Die Gesuchte konnte ihre Geldstrafe bezahlen und die Reise fortsetzen.
Tübingen: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Grenzübergang Konstanz

Konstanz (ost)
Polizeibeamte haben am Samstag in Konstanz einen Haftbefehl vollstreckt, der noch offen war. Die Gesuchte konnte die Geldstrafe bezahlen und danach ihre Reise fortsetzen.
Am Samstagabend (31. Januar 2026) führten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz eine Kontrolle bei einer litauischen Staatsbürgerin an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz durch, als sie in das Bundesgebiet einreiste. Dabei entdeckten sie einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Tübingen. Das Amtsgericht Calw hatte die 53-Jährige im März 2022 wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe von 900 Euro verurteilt. Bisher hatte sie diese noch nicht beglichen. Vor Ort zahlte die Frau den ausstehenden Betrag und vermied so eine mögliche Ersatzfreiheitsstrafe. Danach durfte sie ihre Reise fortsetzen.
Quelle: Presseportal








