Zoll stoppt Einfuhr von unsicheren Sonnenbrillen im Wert von 9.500 Euro aus China aufgrund fehlender Sicherheitsbestimmungen.
Tübingen: Gefährliche Aussicht
Lörrach. Weil am Rhein (ost)
Insgesamt wurden Ende Februar beim Zollamt Weil am Rhein bereits 1.080 Sonnenbrillen im Rahmen einer gewerblichen Einfuhr angemeldet. Aufgrund der Nichteinhaltung der geltenden Bestimmungen zur Produktsicherheit und -konformität in der Europäischen Union wurden die chinesischen Brillen im Gesamtwert von rund 9.500 Euro nicht eingeführt.
Die Produkte wiesen unter anderem fehlende Angaben zur Filterkategorie, Warnhinweise sowie zur Pflege und Reinigung auf. Da die Filterkategorie entscheidend für den Augenschutz ist, muss sie zwingend auf den Produkten angegeben sein. Das Regierungspräsidium Tübingen stufte die Sonnenbrillen als nicht einfuhrfähig ein und wies sie daher an den Hersteller in China zurück.
Alle in der Europäischen Union vermarkteten Produkte müssen unabhängig von ihrer Herkunft die geltenden Bestimmungen zur Produktsicherheit und -konformität erfüllen. Nur so kann ein einheitlich hohes Schutzniveau für Verbraucher und Unternehmen sichergestellt werden. Die Europäische Union hat hierzu zahlreiche Rechtsvorschriften erlassen.
Die Marktüberwachungsbehörden sind für die Überwachung dieser Vorschriften zuständig und werden bei Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern vom Zoll unterstützt.
Quelle: Presseportal