Zwei Vorfälle in Tübingen und Kuchen: Schnellbremsung nach Person im Gleis und Kinder legen Steine auf Gleise.
Tübingen: Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr

Tübingen/Kuchen (ost)
In den letzten Tagen gab es in Tübingen und Kuchen zwei gefährliche Vorfälle im Bahnverkehr. Ein Zug musste in einem Fall eine Schnellbremsung durchführen, im anderen Fall sollen zwei Kinder zahlreiche Steine auf die Gleise gelegt haben. Notbremsung wegen Person auf den Gleisen Am Sonntagnachmittag (6. September 2026) musste ein Zug auf der Bahnstrecke zwischen Tübingen und Dußlingen aufgrund einer Person auf den Gleisen eine Schnellbremsung einleiten. Ersten Informationen zufolge betrat ein 66-jähriger deutscher Staatsbürger kurz nach dem Verlassen des Bahnhofs Tübingen den Gleisbereich. Offenbar wollte der Mann eine Abkürzung über die Gleise nehmen. Der Lokführer eines herannahenden Zuges bemerkte die Person und leitete daraufhin eine Schnellbremsung ein. Nach derzeitigen Erkenntnissen wurde niemand verletzt. Eine alarmierte Streife der Landespolizei konnte den 66-Jährigen finden und zum Bundespolizeirevier Tübingen bringen. Anschließend wurde der Mann in ein Krankenhaus in Tübingen gebracht. Kinder platzieren Steine auf den Gleisen In einem anderen Fall sollen bereits am 02.09.2026 ein zehn- und ein sechsjähriger Junge im Bereich der Bahnstrecke bei Kuchen Steine auf den Gleisen platziert haben. Zeugen beobachteten die beiden Kinder dabei, wie sie anscheinend mehrere Steine auf den Schienen in Richtung Stuttgart legten. Nach derzeitigen Ermittlungen sollen mindestens drei Züge über die platzierten Steine gefahren sein. Dabei wurde anscheinend ein Stein gegen ein geparktes Auto geschleudert. Eine Streife der Landespolizei traf die beiden Kinder vor Ort an. Im Gleisbereich stellten die Einsatzkräfte zudem etwa 35 weitere Steine fest, die in einer Reihe auf den Schienen platziert waren. Die Bahnstrecke musste kurzzeitig gesperrt werden, um die Gegenstände zu entfernen. Anschließend wurden die beiden Kinder ihren Erziehungsberechtigten übergeben. Die Bundespolizei hat in beiden Fällen Ermittlungen wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen. Bundespolizei warnt vor Gefahren im Gleisbereich Die Bundespolizei warnt eindringlich davor, sich im Gleisbereich aufzuhalten, da dies lebensgefährlich ist und grundsätzlich verboten. Züge können mit hoher Geschwindigkeit heranfahren und haben aufgrund ihres Gewichts einen viel längeren Bremsweg als Autos. Auch das Ablegen von Steinen oder anderen Gegenständen auf den Schienen ist kein harmloser Scherz. Dadurch können Züge beschädigt, Gegenstände weggeschleudert und Reisende sowie unbeteiligte Personen erheblich gefährdet werden. Eltern und Erziehungsberechtigte werden gebeten, ihre Kinder über die erheblichen Gefahren im Zusammenhang mit Bahnanlagen aufzuklären. Gleise dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen überquert werden.
Quelle: Presseportal








