Vier betrunkene Verkehrsteilnehmer, darunter ein Autofahrer, ein Fahrradfahrer, ein E-Bike-Fahrer und ein E-Scooter-Fahrer, wurden in Tuttlingen gestoppt.
Tuttlingen: Polizei stoppt betrunkene Verkehrsteilnehmer

Tuttlingen (ost)
Vier alkoholisierte Verkehrsteilnehmer, darunter ein Autofahrer, ein Radfahrer, ein E-Bike-Fahrer und ein E-Scooter-Fahrer wurden von Polizeibeamten des Polizeireviers Tuttlingen in der Nacht von Samstag auf Sonntag angehalten.
Zu Beginn meldeten Zeugen gegen 22:30 Uhr einen Autofahrer, der auf der Bundesstraße 523 in Richtung Tuttlingen in Schlangenlinien fuhr. Die Polizeibeamten konnten den 59-jährigen Fahrer eines Renault schließlich in der Stuttgarter Straße stoppen und einer Verkehrskontrolle unterziehen. Bei der Kontrolle ergaben sich Hinweise auf Alkoholeinfluss des Fahrers. Ein Alkoholtest ergab rund 1,9 Promille. Der 59-Jährige musste daraufhin eine Blutprobe abgeben und seinen Führerschein abgeben.
Gegen 1:15 Uhr kontrollierten die Polizeibeamten einen 42-jährigen Radfahrer, der auf der Bahnhofstraße unterwegs war. Ein Alkoholtest ergab bei ihm rund 1,7 Promille. Zudem gab es Hinweise auf möglichen Drogenkonsum. Auch der 42-Jährige musste sich einer ärztlichen Blutentnahme unterziehen.
Nur etwa 45 Minuten später bemerkte eine Polizeistreife einen E-Bike-Fahrer, der in der Jägerhofstraße in Schlangenlinien fuhr. Nachdem die Beamten den 39-Jährigen gestoppt hatten, schwankte er auch nach dem Absteigen von seinem Zweirad stark. Ein Alkoholtest bestätigte den Verdacht mit rund 1,8 Promille. Nach einer Blutprobe wurde dem Mann die Weiterfahrt untersagt.
Zum Schluss kontrollierten die Beamten gegen 4 Uhr einen E-Scooter-Fahrer in der Oberen Vorstadt im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Auch hier gab es Hinweise auf Alkoholeinfluss. Ein Alkoholtest beim 21-jährigen Fahrer ergab rund 1,1 Promille, weshalb auch in diesem Fall eine ärztliche Blutentnahme durchgeführt werden musste.
Das Polizeirevier Tuttlingen führt in allen Fällen die weiteren Ermittlungen. Die Fahrer müssen sich jeweils strafrechtlich wegen Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Quelle: Presseportal








