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Tuttlingen: Zoll ahndet Verstöße mit sechsstelligem Bußgeld

Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf Großbaustelle im Landkreis Tuttlingen zieht Bußgelder in Höhe von 232.500 Euro für bulgarische Firma nach sich. Landkreis Tuttlingen: Ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 232.500 Euro verhängte das Hauptzollamt Singen gegen eine bulgarische Baufirma und deren Geschäftsführer.

Bildquelle: Hauptzollamt Singen
Foto: Presseportal.de

Singen (ost)

Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf Großbaustelle im Landkreis Tuttlingen zieht Bußgelder in Höhe von 232.500 Euro für bulgarische Firma nach sich.

Landkreis Tuttlingen: Ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 232.500 Euro verhängte das Hauptzollamt Singen gegen eine bulgarische Baufirma und deren Geschäftsführer. Als Subunternehmen einer deutschen Firma waren dessen Mitarbeiter zwischen Januar und Mai 2023 auf einer Großbaustelle im Landkreis Tuttlingen eingesetzt. Bei einer Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Singen Anfang Mai 2023 ergaben sich erste Ungereimtheiten, die sich im Nachgang bei der Prüfung der Geschäftsunterlagen bestätigten.

„Durch Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns verschaffte sich das Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil von rund 215.000 Euro,“ erklärt Pressesprecherin des Hauptzollamt Singen, Sonja Müller. Darüber hinaus verstieß das Unternehmen gegen die geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Stundenaufzeichnung, in dem lediglich die Dauer der täglichen Arbeitszeit, aber nicht der tatsächliche Beginn und das Arbeitszeitende dokumentiert wurden. Ebenfalls meldete der bulgarische Arbeitgeber die Entsendung seiner Arbeitnehmer nach Deutschland, wie im Baugewerbe zwingend vorgeschrieben, gegenüber der Zollverwaltung nicht an.

Neben den 215.000 Euro wirtschaftlichen Vorteil, den das Unternehmen zu zahlen hat, wurde gegen den Geschäftsführer ein weiteres Bußgeld in Höhe von 17.500 Euro verhängt. Beide Bescheide wurden im September 2025 erstellt und sind seit Ende 2025 rechtskräftig.

Zusatzinformationen:

Mindestlohnverstöße können mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro sanktioniert werden. Verstöße gegen Pflichten, die der Prüfung der Einhaltung des Mindestlohnes dienen, wie zum Beispiel Verstöße gegen die Verpflichtung zur Aufzeichnung der Arbeitszeit, können mit einer Geldbuße von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Außerdem kann der wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft werden.

Wer wegen eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz oder das Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist, kann zeitweise von der Teilnahme am Wettbewerb um öffentliche Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträge ausgeschlossen werden.

Weitere Informationen unter www.zoll.de

Quelle: Presseportal

nf24