Ein 48-Jähriger wurde in Ulm von einem BMW erfasst, als die Autofahrerin den Radfahrer übersah. Er erlitt Verletzungen und wurde ins Krankenhaus gebracht.
Ulm: Autofahrerin übersieht Radler

Ulm (ost)
Die junge Frau, die einen BMW fuhr, war gegen 16.30 Uhr auf dem Weg in die Innenstadt. Beim Gebäude Nr. 90 bog die Autofahrerin auf die Parkplätze eines Grundstücks ab. Dabei übersah sie möglicherweise den Radfahrer, der Vorfahrt hatte. Der 48-jährige Radfahrer fuhr auf seinem Citybike rechts neben dem Auto auf dem markierten Radweg. Er wurde über die Motorhaube des abbiegenden BMW geschleudert und prallte mit dem Kopf auf die Straße. Dabei verletzte er sich. Der Rettungsdienst brachte ihn ins Krankenhaus. Die Polizei Ulm-West schätzt den Schaden am Auto auf etwa 3.000 Euro. Der Schaden am Fahrrad muss noch ermittelt werden. Der Radfahrer trug einen Helm. Die Autofahrerin wird angezeigt.
Das Fahrrad ist ein beliebtes Fortbewegungsmittel, um von A nach B zu kommen. Sicherheit ist für viele Menschen ein wichtiger Aspekt, wenn es darum geht, sich fürs Radfahren zu entscheiden, besonders da Radfahrer im Straßenverkehr gegenüber Autos unterlegen sind. Deshalb ist es wichtig, dass Radfahrer vorausschauend fahren und andere Verkehrsteilnehmer im Blick behalten. Es gibt verschiedene Bereiche im Straßenverkehr, in denen Radfahrer geschützt unterwegs sind:
Ein Radweg ist entweder durch einen Bordstein von der Straße getrennt oder hat eine andere Höhe als die Fahrbahn. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen auch Mofas Radwege benutzen. Radfahrer auf einem Radweg müssen rechts fahren. Sie müssen den Weg benutzen, der in die gleiche Richtung führt wie der danebenliegende Fahrstreifen.
Ein weiterer spezieller Bereich für Radfahrer ist der Radfahrstreifen. Er ist nicht baulich getrennt, sondern durch eine durchgezogene, breite weiße Linie von der Fahrbahn abgegrenzt. An einer Ampel müssen Radfahrer die Signale für den Autoverkehr beachten, es sei denn, es gibt eine separate Ampel für Fahrräder. Wenn Radwege oder Radfahrstreifen vorhanden sind und entsprechend gekennzeichnet sind, müssen Radfahrer sie auch benutzen. Wenn sie das nicht tun, riskieren sie ein Bußgeld.
Ein Fahrradschutzstreifen ist Teil der Fahrbahn und nur durch eine gestrichelte Linie markiert. Autofahrer dürfen den Schutzstreifen bei Bedarf und ohne Gefährdung für Radfahrer befahren. Parken oder Halten ist auf dem Schutzstreifen jedoch nicht erlaubt. Da der Schutzstreifen Teil der Fahrbahn ist, müssen Radfahrer die Verkehrsregeln beachten, die auch für Autofahrer gelten.
Um besser sichtbar zu sein, empfiehlt die Polizei allen Radfahrern, auffällige, reflektierende Kleidung zu tragen. Ein passender Helm kann schwere Verletzungen verhindern. Weitere Tipps und Informationen zum Thema sicheres Radfahren finden Sie unter www.gib-acht-im-verkehr.de.
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Quelle: Presseportal








