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Ulm: Fahrerlaubnis nicht ausreichend

Die Polizei stoppte ein Gespann in Geislingen, da der Fahrer nur eine Fahrerlaubnis der Klasse B besaß, jedoch für die Fahrzeugkombination eine Fahrerlaubnis der Klasse BE benötigt wurde.

Foto: unsplash

Ulm (ost)

Die Polizei bemerkte den 26-Jährigen gegen 10 Uhr in der Eberhardstraße. Er war mit einem Mercedes Sprinter und einem Anhänger unterwegs. Bei der Überprüfung konnte er nur einen Führerschein der Klasse B vorzeigen. Da der Anhänger ein zGM von 2.000 kg hatte, war sein Führerschein für diese Fahrzeugkombination nicht ausreichend. Um das Gespann zu fahren, hätte er einen Führerschein der Klasse BE benötigt. Er wird nun wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt.

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Joachim Schulz, Tel. 0731/188-1111

Quelle: Presseportal

nf24