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Ulm: Stichtag für Versicherungskennzeichenwechsel

Das neue Versicherungsjahr beginnt am 1. März. Versicherungsschutz nur mit gültigem Kennzeichen! Rechtzeitige Erneuerung notwendig.

Foto: unsplash

Ulm (ost)

Es ist erforderlich, dass ein gültiges schwarzes Kennzeichen vorhanden ist, um Versicherungsschutz zu haben!

Die Polizei kann schnell feststellen, ob das Kennzeichen aktuell ist. Die Farbe ändert sich jedes Jahr und für das Versicherungsjahr 2026/2027 ist sie schwarz. Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen benötigen dann einen neuen Schutz. Daher ist es ratsam, dass die Besitzer solcher Fahrzeuge rechtzeitig die Versicherung erneuern und sich das aktuelle Schild besorgen. Bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h ist keine Zulassung über die Kfz-Zulassungsstelle erforderlich. Allerdings sind eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung notwendig. Als Nachweis für eine bestehende Versicherung dient das Versicherungskennzeichen. Dies muss jedes Jahr rechtzeitig beantragt und bis zum 1. März gewechselt werden. Bei E-Scootern (Elektrokleinstfahrzeugen) mit Betriebserlaubnis ist ein Klebekennzeichen in kleiner Form ausreichend!

Die Versicherung von Kraftfahrzeugen ist immer von großer Bedeutung. Denn bei einem Unfall können schnell Sach- oder Personenschäden entstehen. Dies führt häufig zu Reparaturkosten und Arztrechnungen in Höhe von mehreren Tausend Euro. Eine Versicherung ist unerlässlich, damit der Geschädigte seinen Schaden sicher ersetzt bekommt. Dies ist gesetzlich im Pflichtversicherungsgesetz festgelegt. Ein Verstoß dagegen stellt eine Straftat dar und kann im schlimmsten Fall zu einer Haftstrafe führen. Darüber hinaus muss der Verursacher, ohne Versicherungsschutz, für den Schaden mit seinem Privatvermögen aufkommen.

Folgende Fahrzeuge erfordern ein Versicherungskennzeichen:

Kleinkrafträder mit einem Hubraum von höchstens 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Also

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Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111

Quelle: Presseportal

Statistiken zu Verkehrsunfällen in Baden-Württemberg für 2023

Im Jahr 2023 gab es insgesamt 306644 Verkehrsunfälle in Baden-Württemberg. Davon waren 33630 Unfälle mit Personenschaden, was 10.97% entspricht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 10355 Fälle aus, was 3.38% ausmacht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 1733 Fällen registriert, was 0.57% aller Unfälle entspricht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 260926 Fälle (85.09%). Innerorts ereigneten sich 25663 Unfälle (8.37%), außerorts (ohne Autobahnen) waren es 13562 Unfälle (4.42%) und auf Autobahnen wurden 3369 Unfälle (1.1%) verzeichnet. Insgesamt gab es 369 Getötete, 6139 Schwerverletzte und 36086 Leichtverletzte bei den Verkehrsunfällen in Baden-Württemberg.

2023
Verkehrsunfälle insgesamt 306.644
Unfälle mit Personenschaden 33.630
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden 10.355
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel 1.733
Übrige Sachschadensunfälle 260.926
Ortslage – innerorts 25.663
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) 13.562
Ortslage – auf Autobahnen 3.369
Getötete 369
Schwerverletzte 6.139
Leichtverletzte 36.086

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

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