Versicherungsschutz nur mit gültigem grünen Kennzeichen ab 1. März. Besitzer sollten rechtzeitig um Erneuerung kümmern, um Strafen zu vermeiden.
Ulm: Stichtag für Wechsel der Versicherungskennzeichen
Ulm (ost)
Es ist erforderlich, dass ein gültiges grünes Kennzeichen vorhanden ist, um Versicherungsschutz zu haben!
Die Polizei kann leicht feststellen, ob das Kennzeichen aktuell ist. Die Farbe ändert sich jedes Jahr und für das Versicherungsjahr 2025/2026 ist sie grün. Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen benötigen daher einen neuen Schutz. Daher sollten Besitzer solcher Fahrzeuge rechtzeitig die Erneuerung der Versicherung beantragen und das aktuelle Schild besorgen. Bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h ist keine Zulassung über die Kfz-Zulassungsstelle erforderlich. Eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung sind jedoch weiterhin notwendig. Das sogenannte Versicherungskennzeichen dient als Nachweis für eine bestehende Versicherung. Es muss jedes Jahr rechtzeitig beantragt und bis zum 1. März gewechselt werden.
Die Versicherung von Kraftfahrzeugen ist immer von großer Bedeutung. Bei einem Unfall können schnell Sach- oder Personenschäden entstehen. Oft entstehen Reparaturkosten und Arztrechnungen in Höhe von mehreren Tausend Euro. Eine Versicherung ist unerlässlich, damit der Geschädigte seinen Schaden sicher ersetzt bekommt. Dies ist im Pflichtversicherungsgesetz festgelegt. Ein Verstoß dagegen stellt eine Straftat dar und kann im schlimmsten Fall zu einer Haftstrafe führen. Darüber hinaus muss der Verursacher, ohne Versicherungsschutz, mit seinem Privatvermögen für den Schaden aufkommen.
Folgende Fahrzeuge benötigen ein Versicherungskennzeichen:
Kleinkrafträder mit einem Hubraum von maximal 50 ccm und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. Also
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Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111
Quelle: Presseportal
Statistiken zu Verkehrsunfällen in Baden-Württemberg für 2023
Die Verkehrsunfallstatistik für Baden-Württemberg im Jahr 2023 zeigt insgesamt 306644 Unfälle. Davon endeten 33630 Unfälle mit Personenschaden, was 10.97% aller Unfälle ausmacht. Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden machten 10355 Fälle aus, was 3.38% entspricht. Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel wurden in 1733 Fällen registriert, was 0.57% aller Unfälle ausmacht. Die restlichen Sachschadensunfälle beliefen sich auf 260926 Fälle, was 85.09% aller Unfälle entspricht. Innerorts ereigneten sich 25663 Unfälle (8.37%), außerorts (ohne Autobahnen) 13562 Unfälle (4.42%) und auf Autobahnen 3369 Unfälle (1.1%). Insgesamt gab es 369 Getötete, 6139 Schwerverletzte und 36086 Leichtverletzte.
2023 | |
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Verkehrsunfälle insgesamt | 306.644 |
Unfälle mit Personenschaden | 33.630 |
Schwerwiegende Unfälle mit nur Sachschaden | 10.355 |
Unfälle unter dem Einfluss berauschender Mittel | 1.733 |
Übrige Sachschadensunfälle | 260.926 |
Ortslage – innerorts | 25.663 |
Ortslage – außerorts (ohne Autobahnen) | 13.562 |
Ortslage – auf Autobahnen | 3.369 |
Getötete | 369 |
Schwerverletzte | 6.139 |
Leichtverletzte | 36.086 |
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)