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Ulm: Unfall auf Zebrastreifen in Biberach

Ein 14-Jähriger wurde bei einem Zusammenstoß mit einer Autofahrerin leicht verletzt. Die Polizei warnt vor der falschen Nutzung von Fußgängerüberwegen.

Foto: Depositphotos

Ulm (ost)

Der Vorfall ereignete sich gegen 19.30 Uhr im Zeppelinring. Eine 55-jährige Frau fuhr mit ihrem Audi Kleinwagen in Richtung Waldseer Straße. Ein 14-jähriger Junge fuhr verbotenerweise mit seinem Fahrrad über den Fußgängerüberweg auf Höhe der Pfluggasse. Er kam von links und war auf dem Weg in die Innenstadt. Die Autofahrerin bemerkte den Radfahrer anscheinend zu spät und es kam zur Kollision der Fahrzeuge. Beim Unfall prallte der Junge gegen die Windschutzscheibe des Audi und stürzte dann auf die Straße. Glücklicherweise erlitt der 14-Jährige nur leichte Verletzungen und wurde ins Krankenhaus gebracht. Seine Eltern wurden informiert und begleiteten ihn dorthin. Die Polizei Biberach hat den Vorfall aufgenommen und schätzt den Schaden am Auto auf etwa 2.000 Euro und am Fahrrad auf ungefähr 100 Euro. Das Auto musste abgeschleppt werden. Sowohl die Autofahrerin als auch der Radfahrer müssen mit Anzeigen rechnen.

Die Polizei warnt:

Zebrastreifen sind ausschließlich für Fußgänger bestimmt. Autofahrer erwarten dort keine Fahrräder. Radfahrer, die den Fußgängerüberweg nutzen wollen, müssen unbedingt absteigen, um Unfälle, Verletzungen und Schäden zu vermeiden. Dennoch gilt der Hinweis an Autofahrer: Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erfordert ständige Vorsicht und Rücksichtnahme im Straßenverkehr.

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Quelle: Presseportal

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