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Ulm: Unzureichende Bremse verursacht Schäden

Ein Briefzusteller vergaß die Handbremse anzuziehen, was zu einem Unfall mit erheblichem Sachschaden führte.

Foto: Depositphotos

Ulm (ost)

Um etwa 10.30 Uhr parkte ein 34-jähriger Mann seinen Lieferwagen in der Sielenwangstraße. Nachdem er ausgestiegen war, um die Post abzuliefern, scheint er die Handbremse am Fahrzeug nicht oder nicht richtig angezogen zu haben. Der VW rollte daher rückwärts, durchbrach einen Holzzaun an einem Wohnhaus im Leimbergweg und kam schließlich im Vorgarten auf der Terrasse zum Stillstand. Der Hausbesitzer war überrascht von der Lieferung “Frei Terrasse”, die er nicht erwartet hatte. Zum Glück wurde niemand verletzt. Die Polizei schätzt den Schaden am Grundstück auf etwa 2.000 Euro und am Lieferwagen auf rund 8.000 Euro. Der Transporter musste abgeschleppt werden.

Hinweis:

Autofahrer sind gemäß der Straßenverkehrsordnung verpflichtet, ihr Fahrzeug durch Anziehen der Handbremse und Einlegen eines Ganges zweifach zu sichern.

In Deutschland sind Handbremsen oder andere Feststellbremsen an Fahrzeugen vorgeschrieben. Wenn Sie Ihr Auto an einem abschüssigen Ort abstellen, soll die Verwendung dieser Bremse sicherstellen, dass das Auto nicht wegrollt, sondern sicher steht. Wenn Sie vergessen, die Handbremse anzuziehen und dadurch Schäden entstehen, werden diese normalerweise nicht von der Versicherung übernommen. Feststellbremsen müssen mechanisch betätigt und unabhängig von der Motorkraft sein (§ 41 Absatz 5 StVZO).

++++1295238(TH)

Bernd Kurz, Tel.: 0731/188-1111

Quelle: Presseportal

nf24