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Ulm: Verwarnungsgeld für nicht gesicherte Kinder im Auto

Mehr als die Hälfte der verunglückten Kinder im Straßenverkehr war nicht ausreichend gesichert. Kindersitze müssen für das Kind passend sein.

Foto: Depositphotos

Ulm (ost)

Um etwa 8 Uhr hielt die Polizei einen VW Kombi im Werbasweg in der Nähe einer Schule an. Ein 35-jähriger Fahrer wurde angehalten. Er war angeschnallt, aber seine beiden Kinder waren nicht ordnungsgemäß gesichert. Das dreijährige Kind saß auf dem Beifahrersitz mit einem Gurt, aber ohne den vorgeschriebenen Kindersitz. Das fünfjährige Kind saß auf der Rückbank auf einem Sitzkissen. Es war jedoch nicht angeschnallt. Der Mann durfte erst weiterfahren, nachdem er den Kindersitz für das dreijährige Kind aus dem Kofferraum geholt und den Sicherheitsgurt für das andere Kind angelegt hatte. Der Fahrer muss nun ein Verwarnungsgeld in Höhe von 35 Euro zahlen.

Mehr als die Hälfte der Kinder, die im Straßenverkehr tödlich verunglückten, war nicht oder nicht richtig gesichert. Dabei können schwerwiegende Verletzungen vermieden werden! Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, müssen mit speziellen Rückhalteeinrichtungen gesichert werden. Diese müssen offiziell geprüft, gekennzeichnet und für das Kind entsprechend von Größe und Gewicht geeignet sein. Ausführliche Informationen zu Kindern als Mitfahrer im Auto, Bus und Taxi, auf dem Motorrad, Roller, sowie auf dem Fahrrad oder im Fahrradanhänger finden Sie in unserer Broschüre “Sicher an Bord!” und unter www.gib-acht-im-verkehr.de.

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Quelle: Presseportal

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