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Urlaubsrückkehr: Souvenirs und Einkäufe im Blick

Was Reisende bei der Rückkehr beachten sollten. Der Zoll empfiehlt, sich vorab über geltende Bestimmungen zu informieren.

Foto: Zollverwaltung
Foto: Presseportal.de

Karlsruhe (ost)

Bald beginnen die Sommerferien in Baden-Württemberg. Die Taschen sind gepackt, die Reise kann losgehen, aber spätestens bei der Rückkehr aus dem Urlaub können Souvenirs und Einkäufe für unerwartete Überraschungen sorgen. Deshalb empfiehlt der Zoll, sich bereits vor der Reise über die geltenden Bestimmungen zu informieren.

Ob Alkohol und Tabakwaren, Medikamente, Lebensmittel oder vermeintlich harmlose Urlaubssouvenirs: Nicht alles darf problemlos nach Deutschland eingeführt werden. Die Regelungen hängen vor allem davon ab, woher die Reisenden zurückkommen und welche Waren sie im Gepäck haben.

Reisen aus Nicht-EU-Ländern

Bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Land gelten bestimmte Mengen- und Wertgrenzen für mitgebrachte Waren für nicht gewerbliche Zwecke. Für Waren wie Kleidung, Elektronik oder Souvenirs gilt grundsätzlich eine Reisefreimenge von bis zu 300 Euro pro Person, bei Flug- und Seereisen bis zu 430 Euro. Reisende unter 15 Jahren haben eine Wertgrenze von 175 Euro.

Es gelten spezielle Mengenbeschränkungen für Alkohol und Tabakwaren.

Alkohol und alkoholische Getränke (ab 17 Jahren):

Tabakwaren (ab 17 Jahren):

Besondere Vorsicht ist auch bei Arzneimitteln, Lebensmitteln tierischen Ursprungs und Souvenirs aus geschützten Tier- und Pflanzenarten geboten. Hier können Einfuhrbeschränkungen oder Verbote gelten.

Es gibt auch Grenzen für Kraftstoffe: Der Kraftstoff im Hauptbehälter des Fahrzeugs und bis zu zehn Liter in einem tragbaren Reservebehälter sind grundsätzlich abgabenfrei.

Reisen innerhalb der EU

Wer innerhalb der EU reist, kann grundsätzlich Waren für den persönlichen Bedarf mitbringen. Es gelten jedoch spezielle Regelungen und Richtmengen für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol, Tabakwaren oder Tabakersatz. Der Eigenbedarf ist entscheidend.

Vorher informieren statt hinterher überrascht sein „Ein kurzer Blick auf die Zollbestimmungen vor der Reise kann bei der Rückkehr viel Ärger ersparen. Gerade bei vermeintlich harmlosen Mitbringseln oder spontanen Urlaubseinkäufen gibt es immer wieder Unsicherheiten. Wer sich vorher informiert, weiß, was ins Gepäck darf und kann die Heimreise entspannt genießen.“, so Alina Holm, Sprecherin des Hauptzollamts Karlsruhe.

Ausführliche und aktuelle Informationen zu Reisefreimengen, Einfuhrbeschränkungen und weiteren zollrechtlichen Bestimmungen finden Sie auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de/reisen) sowie in der Online-Broschüre „Reisezeit – Ihr Weg durch den Zoll“.

Quelle: Presseportal

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