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Vaihingen an der Enz: Vollstreckung von Haftbefehlen am Samstag

Die Bundespolizei hat am Samstag drei offene Haftbefehle vollstreckt. Zwei Personen zahlten ihre Strafe, eine Person musste eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Foto: unsplash

Konstanz/Singen (ost)

Polizeibeamte haben am Samstag festgestellt, dass drei Haftbefehle noch offen sind. Zwei Personen konnten ihre Geldstrafe begleichen, während eine Person eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten musste.

Am Samstagmorgen (22. August 2026) haben Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen deutschen Bürger in einem grenzüberschreitenden Zug nach Singen kontrolliert, als er ins Bundesgebiet einreiste. Sie haben einen offenen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen den 28-jährigen Mann festgestellt, da er bisher nicht die Geldstrafe für einen Strafbefehl des Amtsgerichts Vaihingen an der Enz vom April 2025 bezahlt hat, der wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verhängt wurde. Da der Mann vor Ort die Strafe nicht bezahlen konnte, muss er nun eine 12-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Die Beamten haben ihn zur Justizvollzugsanstalt Konstanz gebracht.

Nur kurze Zeit später haben Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen 31-jährigen deutschen Staatsangehörigen in der Reichenaustraße in Konstanz kontrolliert und festgestellt, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Berlin vorliegt. Der Mann hat bisher die Geldstrafe für einen Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten wegen Computerbetrugs nicht bezahlt. Er hat vor Ort die offene Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro beglichen und somit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgangen. Nach Abschluss der Maßnahmen durfte er seine Reise fortsetzen.

Gleichzeitig hat die Bundespolizei im IC 488 von Zürich nach Singen einen 24-jährigen Mann bei der Einreise ins Bundesgebiet kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat nach dem deutschen Staatsangehörigen gesucht, da er bisher die Geldstrafe für einen Strafbefehl wegen Erschleichens von Leistungen im Juli 2024 nicht bezahlt hat. Auch er hat eine drohende Ersatzfreiheitsstrafe abwenden können, indem er vor Ort seine Strafe in Höhe von 1.150 Euro bezahlt hat. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.

Quelle: Presseportal

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