Ein irakischer Staatsangehöriger wurde aufgrund eines Vorführhaftbefehls inhaftiert, nachdem er der Hauptverhandlung ferngeblieben war. Der Mann wird der Körperverletzung beschuldigt.
Verhaftung am Bahnhof Offenburg

Offenburg (ost)
Am 1. Juli 2026 wurde ein Bürger des Irak am Bahnhof in Offenburg von der Bundespolizei überprüft. Während der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass ein Haftbefehl gegen den 32-jährigen Mann vorlag, da er nicht zur Hauptverhandlung erschienen war. Es wird vermutet, dass er sich der Körperverletzung schuldig gemacht hat.
Am 2. Juli 2026 wurde er dem zuständigen Bereitschaftsrichter vorgeführt, der die Inhaftierung anordnete. Danach wurde er in ein Gefängnis gebracht.
Quelle: Presseportal








