Nur zwei Tage nach dem Abstimmungsgespräch zwischen der Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein und der Staatsanwaltschaft Lörrach zur Durchführung des beschleunigten Verfahrens, führte ein Verstoß gegen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot bereits zur Hauptverhandlung und Verurteilung. Am Dienstag, den 27. Januar 2026, fand bei der Staatsanwaltschaft Lörrach ein Abstimmungsgespräch zur Durchführung des beschleunigten Verfahrens statt.
Weil am Rhein: Effizientes Verfahren, schnelle Verurteilung

Lörrach (ost)
Nur 48 Stunden nach dem Treffen zwischen der Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein und der Staatsanwaltschaft Lörrach zur Umsetzung des beschleunigten Verfahrens führte ein Verstoß gegen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot bereits zur Hauptverhandlung und Verurteilung.
Am Dienstag, dem 27. Januar 2026, fand bei der Staatsanwaltschaft Lörrach ein Koordinationsgespräch zur Umsetzung des beschleunigten Verfahrens statt. Dabei wurden die Rahmenbedingungen sowie konkrete Umsetzungshinweise diskutiert. Das beschleunigte Verfahren wird seit dem 1. Januar 2026 von der Staatsanwaltschaft Lörrach und dem Amtsgericht Lörrach vermehrt angewendet.
Schon wenige Stunden nach dem Gespräch kam es zu einem praktischen Fall. Bei einer Kontrolle am Hauptbahnhof Lörrach stellten Beamte der Bundespolizei bei einem russischen Staatsbürger einen Verstoß gegen ein Einreise- und Aufenthaltsverbot fest. Die Staatsanwaltschaft ordnete daraufhin noch am selben Tag die vorläufige Festnahme bis zum nächsten Tag an. Am 30. Januar 2026 fand die Hauptverhandlung beim Amtsgericht Lörrach statt. Der 42-jährige Mann wurde im beschleunigten Verfahren zu einer Geldstrafe verurteilt und anschließend in die Schweiz abgeschoben.
Quelle: Presseportal








